# Prüfungsrecht

Source: https://contracko.com/de/glossar/audit-right

# Prüfungsrecht

Ein vertragliches Recht, Unterlagen oder Prozesse einer Gegenpartei zu prüfen, um die Vertragskonformität zu verifizieren.

## Definition

Ein Prüfungsrecht berechtigt eine Partei, in der Regel den Auftraggeber, die Unterlagen, Systeme oder Prozesse der anderen Partei zu prüfen, um die Einhaltung des Vertrags, der Preisgestaltung, der Qualität oder der Datenschutzpflichten zu verifizieren. Verträge legen Umfang, Häufigkeit, Ankündigungsfrist, Vertraulichkeitsschutzmaßnahmen und Kostentragung fest. Im Datenverwaltungskontext unterstützt das Recht auch die Aufsichtspflichten des Verantwortlichen gemäß DSGVO Artikel 28.

## Beispiel

> Der Auftraggeber darf die Abrechnungsunterlagen des Lieferanten einmal jährlich mit dreißig Tagen schriftlicher Ankündigung prüfen und trägt dabei seine eigenen Prüfungskosten.

## Warum dies ein Geschäftsrisiko ist

Ein Prüfungsrecht ohne klares Ausübungsverfahren ist schwer durchzusetzen. Lieferanten, die Prüfungen verweigern oder unangemessene Bedingungen stellen, können das Recht faktisch aushebeln. Gleichzeitig kann ein unbegrenztes oder schlecht definiertes Prüfungsrecht den Betrieb eines Lieferanten stören und die Geschäftsbeziehung beschädigen. Das Risiko verstärkt sich in Datenverwaltungskontexten, wo das Unterlassen einer Prüfung durch den Verantwortlichen selbst eine DSGVO-Konformitätslücke darstellen kann.

## So gehen Sie damit um

- Legen Sie den Prüfungsumfang genau fest: welche Unterlagen, Systeme oder Standorte in den Geltungsbereich fallen und welche als kommerziell vertraulich oder nicht vertragsrelevant ausgeschlossen sind.
- Legen Sie Ankündigungsfrist, Häufigkeit und zugelassenen Prüfer (intern oder unabhängig) fest, damit sich der Lieferant ohne unnötigen Betriebsunterbrechungen vorbereiten kann.
- Nehmen Sie eine Vertraulichkeitspflicht für Prüfungsergebnisse auf und beschränken Sie, wer innerhalb der Auftraggeber-Organisation Zugang zu den Ergebnissen hat.
- Verfolgen Sie jährliche Prüfungsfenster als Vertragsmeilenstein, damit das Recht noch im laufenden Jahr ausgeübt wird, bevor es verfällt.
- Erfassen Sie für Datenverarbeitungsverträge das DSGVO-Artikel-28-Prüfungsrecht gesondert neben dem Datenschutz-Überprüfungszyklus.

### Wie Contracko hilft

Contracko verfolgt Prüfungsrecht-Ausübungsfenster und DSGVO-Beurteilungsmeilensteine, die aus Verträgen extrahiert werden, und sendet Erinnerungen, bevor sie verfallen. Die Speicherung von Prüfungsklauseln, Ankündigungsanforderungen und früheren Prüfungsberichten neben dem Vertrag ergibt eine vollständige Compliance-Aufzeichnung, die auf einen Blick zugänglich ist.

## Rechtsquellen

- [GDPR Art. 28 DSGVO: Pflichten des Auftragsverarbeiters und Prüfungsrecht EU-Recht](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj)

Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Quellen auf Niederländisches Recht (Burgerlijk Wetboek, das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch); EU-Instrumente wie die DSGVO gelten in der gesamten EU. Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Andere Rechtsordnungen behandeln diese Konzepte unterschiedlich. Überprüfen Sie den aktuellen Text und Ihre Situation mit einem qualifizierten Rechtsanwalt.

## Relevant für

[IT-Dienstleistungen](https://contracko.com/de/branchen/it-dienstleistungen)[Finanzdienstleistungen](https://contracko.com/de/branchen/finanzdienstleistungen)[Managed Service Provider](https://contracko.com/de/branchen/managed-service-provider)

## Verwandte Klauseln

- [Prüfungsrechtsklausel](https://contracko.com/de/klauselbibliothek/audit)
- [Compliance-Klausel](https://contracko.com/de/klauselbibliothek/compliance)
- [Datenverarbeitungsklausel](https://contracko.com/de/klauselbibliothek/data-processing)

## Verwandte Begriffe

- [Compliance-Klausel](https://contracko.com/de/glossar/compliance-clause)
- [Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)](https://contracko.com/de/glossar/data-processing-agreement)
- [Beschaffungsprüfung](https://contracko.com/de/glossar/procurement-audit)
- [Vertragserfüllung](https://contracko.com/de/glossar/contract-compliance)

### Verpassen Sie nie wieder eine Vertragsfrist

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DSGVO-konform. Verschlüsselt. Niemals für KI-Training verwendet.

## Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zu diesem Begriff.

- **Q:** Kann ein Lieferant eine Prüfung verweigern?
  **A:** Ist das Prüfungsrecht vertraglich vereinbart, ist eine Verweigerung ein Vertragsbruch. Der Auftraggeber kann das Recht gerichtlich durchsetzen oder die Verweigerung als Grund für eine außerordentliche Kündigung nutzen, je nach Vertragsinhalt. Bei DSGVO-vorgeschriebenen Prüfungen riskiert eine Verweigerung zudem behördliche Durchsetzungsmaßnahmen.

- **Q:** Wer trägt die Kosten der Prüfung?
  **A:** In der Regel trägt der Auftraggeber die Kosten der Ausübung seines eigenen Prüfungsrechts. Deckt die Prüfung eine wesentliche Abweichung oder einen Vertragsbruch auf, kann der Vertrag die Kosten auf den Lieferanten verlagern. DSGVO-Artikel 28(3)(h) verpflichtet den Auftragsverarbeiter, Informationen bereitzustellen, wodurch ein Teil der Datenschutz-Prüfungslast auf den Verarbeiter übergeht.

- **Q:** Kann ein Lieferant eine Drittzertifizierung als Ersatz für eine Vor-Ort-Prüfung anbieten?
  **A:** Viele SaaS- und Cloud-Verträge gestatten dem Lieferanten, ISO-27001- oder SOC-2-Berichte anstelle einer direkten Prüfung anzubieten, sofern der Vertrag dies ausdrücklich erlaubt. Ohne diese vertragliche Ausnahmeregelung ersetzt ein Zertifizierungsbericht das Prüfungsrecht des Auftraggebers nicht.

- **Q:** Wie weit kann ein Prüfungsrecht reichen?
  **A:** Vertraglich gibt es keine gesetzliche Beschränkung, jedoch begrenzen Verhältnismäßigkeit und Treu und Glauben gemäß BW 6:248 die Eingriffstiefe bei der Ausübung des Rechts. Niederländische Gerichte haben übermäßig weite Prüfungsrechte eingeschränkt, die vertrauliche Geschäftsdaten eines Lieferanten offengelegt hätten, die keinen Bezug zum geprüften Vertrag haben.

- **Q:** Ist ein Prüfungsrecht in jeder Datenverarbeitungsvereinbarung vorgeschrieben?
  **A:** Ja. DSGVO-Artikel 28(3)(h) verpflichtet den Auftragsverarbeiter, alle zur Nachweiserbringung der Konformität erforderlichen Informationen bereitzustellen und Prüfungen durch den Verantwortlichen oder dessen beauftragten Prüfer zu ermöglichen und daran mitzuwirken. Dies ist eine zwingende Klausel in jeder Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

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