Lieferantenverträge richtig verwalten
Die Rechnung kommt, jemand bezahlt sie, und erst danach prüft jemand, ob Preis, Menge oder Laufzeit noch zur Vereinbarung passen. So verschieben sich Lieferantenkosten unbemerkt: eine abgelaufene Preisliste, ein nicht verlängertes Zertifikat, eine stillschweigende Verlängerung, die niemand bewusst akzeptiert hat. Maßgeblich ist weiterhin das unterschriebene Papier. Die Lücke liegt zwischen diesem Papier und dem, was die Buchhaltung tatsächlich gezahlt hat.
Wenn Sie beim Lieferanten bereits unterschrieben haben, ist das hier die operative Sicht, vom einzelnen Facility-Dienstleister bis zu einem Portfolio aus Software, Logistik und Beratung. Es ist keine Einführung in das Dokument. Dafür beginnen Sie bei was ein Lieferantenvertrag ist. Wenn Sie noch beschaffen und vergeben statt eine bestehende Vereinbarung zu führen, ist Vertragsmanagement im Einkauf die passendere Seite.
Warum und wann Lieferantenverträge Steuerung brauchen
Ein Lieferantenvertrag erzeugt in jedem Monat seiner Laufzeit neue Arbeit. Preise steigen nach Plan. Service Level werden gemessen oder verlieren still ihre Bedeutung. Versicherungsnachweise und Sicherheitsberichte laufen jährlich ab. Eine Klausel zur stillschweigenden Verlängerung schiebt die Laufzeit weiter, wenn niemand rechtzeitig und schriftlich kündigt, vor einem Datum, das in einer Klausel steckt, die seit der Unterschrift niemand mehr gelesen hat. Den Vertrag nach der Unterschrift abzulegen ist kein Management, denn fast alles, was Risiko oder Geld trägt, passiert danach.
Die Sicherheitslage hat sich schneller verändert als die meisten Vertragsprozesse. Der Data Breach Investigations Report (DBIR) 2026 von Verizon, veröffentlicht im Mai 2026 auf Basis von Daten aus 2025, stellte fest, dass die Beteiligung Dritter an Sicherheitsvorfällen um 60 Prozent gestiegen ist und Vorfälle mit Beteiligung eines Dritten inzwischen 48 Prozent aller Vorfälle ausmachen [1]. Damit sind die Regelungen zu Sicherheit, Unterauftragsverarbeitung und Meldefristen in einer Lieferantenvereinbarung operative Kontrollen statt Textbausteine, und die Frage, welche Lieferanten Ihre Daten halten, sollten Sie in Minuten beantworten können.
Aufsichtsbehörden denken über Lieferanten genauso. Die Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz (DORA) gilt seit dem 17. Januar 2025 und verlangt von Finanzunternehmen, dass Rechte und Pflichten schriftlich zugewiesen werden, dass jeder IKT-Vertrag eine Mindestausstattung enthält (vollständige Leistungsbeschreibung, Länder der Leistungserbringung und Datenverarbeitung, Zugang zu und Rückgabe von Daten in einem leicht zugänglichen Format bei Insolvenz oder Vertragsende, Service-Level-Beschreibungen, Kündigungsrechte mit Mindestfristen) und dass für kritische Funktionen Ausstiegsstrategien mit einer verpflichtenden Übergangsphase vorliegen [2]. Adressiert sind Finanzunternehmen unter Aufsicht von BaFin und Bundesbank, nicht jedes Unternehmen. Nützlich für alle anderen ist die Form: Die Verhandlung ist eine Phase von mehreren, und Überwachung und Ausstieg wiegen so schwer wie die Unterschrift.
Verarbeitet ein Lieferant personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag und gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ist der Vertrag nicht optional. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hält fest, dass die Verordnung eine klare Pflicht zum Abschluss eines schriftlichen Vertrags begründet, dass dessen Fehlen einen Verstoß gegen die DSGVO darstellt und dass Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter beide dafür verantwortlich sind, dass ein Vertrag oder ein anderer Rechtsakt die Verarbeitung regelt [3]. Durchgesetzt wird das in Deutschland von den Landesdatenschutzbehörden und dem BfDI.
Sie brauchen keine hunderte Lieferanten, um einen Prozess zu brauchen. Die praktische Schwelle liegt dort, wo eine Person die Fristen nicht mehr im Kopf behalten kann: mehr als eine Handvoll Verträge, mehr als ein Budgetverantwortlicher, oder eine einzelne Vereinbarung, die groß genug ist, dass eine ungewollte Verlängerung wehtut.
Was Sie vor dem Start erfassen
Drei Dinge müssen vorliegen, bevor die erste Zusammenfassung sinnvoll ist: der vollständige Dokumentensatz, eine abgestimmte Feldliste und ein benannter Verantwortlicher je Lieferant.
Eine Lieferantenbeziehung ist selten ein Dokument. Meist sind es ein Rahmenvertrag plus Bestellformulare oder Leistungsscheine, ein Service Level Agreement (SLA), ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), die per Verweis einbezogenen AGB des Lieferanten, Bestellungen, Nachträge und aktuelle Versicherungsnachweise. Welches davon gilt, ist eine offene Frage. Das deutsche Recht beantwortet sie in Stufen. Nach § 150 Abs. 2 BGB gilt eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag [4]. Widersprechen sich die AGB beider Seiten, führt das in der Praxis nicht dazu, dass die zuletzt versandten gelten: Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Vertragsinhalt nach § 306 Abs. 2 BGB nach den gesetzlichen Vorschriften [4]. Die kollidierenden Klauseln fallen weg, der Vertrag bleibt.
Zwei deutsche Besonderheiten gehören ins Feld und nicht ins Gedächtnis. Erstens gelten die strengen Einbeziehungsvoraussetzungen des § 305 Abs. 2 BGB gegenüber Unternehmern nicht, denn § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB nimmt sie ausdrücklich aus [4]. Im B2B-Geschäft werden AGB also leichter Vertragsbestandteil, als viele annehmen. Zweitens ist nach § 346 HGB unter Kaufleuten auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen [6], was der Grund dafür ist, dass Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben binden kann. Halten Sie das maßgebliche Dokument und den Vorrang als Feld fest.
Stimmen Sie dann die Felder ab. Für jeden Lieferanten dasselbe zu erfassen ist das, was einzelne Dokumente in ein filter- und auswertbares Portfolio verwandelt. Diese Felder tragen den größten Teil der laufenden Arbeit.
| Feld | Warum es zählt |
|---|---|
| Firmierung der Parteien und Datum der Unterschrift | Bestimmt, gegen wen Sie vorgehen können und wer einen Nachtrag zeichnen muss |
| Maßgebliches Dokument und Rangfolge | Klärt, welches Papier gilt, wenn Rahmenvertrag, Leistungsschein und AGB abweichen |
| Umfang der Lieferungen oder Leistungen | Die Basis, an der Sie Erfüllung und Änderungswünsche messen |
| Laufzeitart: befristet, unbefristet oder rollierend | Sagt Ihnen, ob Schweigen den Vertrag beendet oder verlängert |
| Beginn, Ende und Verlängerungstermine | Das Rückgrat aller weiteren Fristen der Vereinbarung |
| Kündigungsfrist, Adresse und Zustellform | Hier scheitern die meisten Kündigungen, nicht in der Sache |
| Preis, Obergrenze für Anpassungen, Währung | Sagt, was sich wann und um wie viel ändert |
| Zahlungsziel und Rechnungsrhythmus | Wo Buchhaltung und Vertrag am häufigsten auseinandergehen |
| Mindestabnahme oder zugesagtes Volumen | Der Betrag, den Sie zahlen, ob Sie ihn nutzen oder nicht |
| Service Level und Rechtsfolgen | Legt fest, was als Schlechtleistung gilt und was Ihnen zusteht |
| Prüf- und Berichtsrechte | Ihr einziger Weg zu Nachweisen, wenn die Leistung strittig ist |
| Datenschutzregelungen, Unterauftragnehmer, Datenstandort | Pflicht bei personenbezogenen Daten, und dort entstehen Vorfälle |
| Sicherheitspflichten und Meldefrist bei Vorfällen | Macht aus einer Erwartung eine durchsetzbare Frist |
| Versicherung, Freistellung und Haftungsobergrenze | Die Schadenshöhe, die der Lieferant tatsächlich übernommen hat |
| Kündigungsrechte, Heilungsfristen und Ausstiegskosten | Ob Sie gehen können, wie schnell und zu welchem Preis |
| Datenrückgabe, Löschung und Übergangsunterstützung | Was Sie zurückbekommen, in welchem Format, wenn es endet |
| Abtretung und Kontrollwechsel | Regelt, was bei einer Übernahme des Lieferanten passiert |
| Interner Verantwortlicher und Freigebender | Die Person, die eine Erinnerung erreichen muss |
Legen Sie zuletzt fest, wer was tut. Eine Person führt den Lieferantensatz, eine gibt Verlängerung oder Ausstieg frei, eine gleicht Rechnungen mit den Preisregelungen ab, eine prüft Sicherheit und Datenschutz, und jemand ist befugt zu zeichnen und eine Kündigung zuzustellen. Für die klauselgenaue Sicht darauf, was diese Felder im Dokument bedeuten, behandelt was ein Lieferantenvertrag ist den Aufbau, damit dieser Leitfaden es nicht muss.
Ablauf für Lieferantenverträge, Schritt für Schritt
1. Bauen Sie das Verzeichnis aus dem Geld auf, nicht aus dem Gedächtnis. Beginnen Sie mit der Kreditorenbuchhaltung und den Firmenkartenabrechnungen der letzten zwölf Monate und ordnen Sie jedem Zahlungsempfänger einen Vertrag zu. Dieser Schritt findet die beiden Zustände, die niemand von sich aus meldet: Ausgaben ohne Vertrag dahinter, und Verträge, die sich weiter verlängern für eine Leistung, die niemand nutzt.
2. Fassen Sie jeden Lieferanten in den abgestimmten Feldern zusammen. Arbeiten Sie mit der vollständigen Dokumentenkette, halten Sie das maßgebliche Dokument und die Rangfolge fest, und notieren Sie, welcher Nachtrag welchen Punkt geändert hat. Verlinken Sie die Zusammenfassung mit der Quelldatei, damit jeder ein Feld am Wortlaut prüfen kann, statt der Zusammenfassung zu vertrauen.
3. Machen Sie aus den Fristen einen Kalender mit Vorlauf. Tragen Sie nicht das Enddatum ein. Tragen Sie die Kündigungsfrist ein und rechnen Sie rückwärts um die Zeit, die Ihr Haus wirklich braucht, um zu entscheiden, freizugeben und in der vom Vertrag verlangten Form zu kündigen. Alles Jährliche, etwa Versicherungsnachweise, Sicherheitsberichte und Preisprüfungen, bekommt eine wiederkehrende Erinnerung statt einer einmaligen.
4. Weisen Sie Verantwortung und Zugriff zu. Jeder Lieferant bekommt einen benannten Verantwortlichen und einen benannten Freigebenden. Wer den Vertrag braucht, sollte ihn ohne Nachfrage erreichen, und wer ihn nicht ändern muss, sollte es nicht können.
5. Gleichen Sie die Rechnungen mit dem Vertrag ab. Vergleichen Sie Preisliste, Anpassungsobergrenze, zugesagtes Volumen und Abrechnungsrhythmus mit dem, was tatsächlich berechnet wird. Prüfen Sie dann die Gegenrichtung: Gutschriften, die Ihnen zustanden und nie geltend gemacht wurden. Prüfen Sie auch das Zahlungsziel selbst. Nach § 271a Abs. 1 BGB ist eine Vereinbarung, nach der der Gläubiger die Erfüllung erst nach mehr als 60 Tagen verlangen kann, nur wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen und im Hinblick auf die Belange des Gläubigers nicht grob unbillig ist [6]. Ein Service Level, das niemand misst, ist ein Satz, keine Kontrolle.
6. Prüfen Sie das Portfolio in festem Takt. Quartalsweise reicht den meisten Teams. Sehen Sie sich Verlängerungen der nächsten vier Quartale an, Lieferanten ohne Verantwortlichen, Zusammenfassungen, die seit dem letzten Nachtrag nicht geprüft wurden, abgelaufene Nachweise oder veraltete Datenschutzregelungen und ungelöste Leistungsstörungen. DORA hält denselben Gedanken für Finanzunternehmen fest: Verträge werden in einem Register geführt und überprüft, wenn sich das Risiko ändert [2]. Schließen Sie danach den Kreis: Eine Entscheidung zu gehen, die nie schriftlich zugestellt wurde, ist keine Entscheidung.
7. Führen Sie den Ausstieg so bewusst wie den Einstieg. Wenn ein Vertrag endet, sind die Fragen jedes Mal dieselben: Sind Ihre Daten zurückgegeben oder gelöscht, wer zahlt den Übergang, welche Frist war einzuhalten, und was passiert mit einer verbleibenden Lizenz oder einem gehosteten Konto. Genau das verlangt DORA von Finanzunternehmen: Zugang, Wiederherstellung und Rückgabe der Daten in einem leicht zugänglichen Format bei Vertragsende, und für kritische Funktionen eine Ausstiegsstrategie mit einer verpflichtenden, angemessenen Übergangsphase [2]. Das ist auch die Liste, die Sie vereinbart haben wollen, bevor Sie sie brauchen.
Typische Fehlerbilder
Die Erinnerung hängt am Enddatum. Ein Kalendereintrag zum Ablauftag hilft nicht, wenn die Kündigung neunzig Tage früher fällig war. Der Kündigungstermin ist das wirksame Datum, und das ist das Datum, das Sie führen.
Die stillschweigende Verlängerung gilt als Formalie. Sie ist eine Voreinstellung, die Geld bewegt. Der bekannte Klauselkatalog schützt Sie hier nur mittelbar. § 309 Nr. 9 BGB erklärt bei Verträgen über regelmäßige Lieferungen oder Leistungen eine Bindung von mehr als zwei Jahren, eine bindende stillschweigende Verlängerung (außer auf unbestimmte Zeit mit einem Kündigungsrecht von höchstens einem Monat) und eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat für unwirksam [5]. Gegenüber Unternehmern gilt dieser Katalog nach § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB aber nicht unmittelbar. § 307 Abs. 1 und 2 BGB kann dieselben Klauseln dennoch kippen, wobei auf Handelsbräuche angemessen Rücksicht zu nehmen ist [5]. Verlassen Sie sich darauf nicht: Führen Sie die Frist.
Niemand verantwortet den Lieferanten. Termine, die in einem gemeinsamen Postfach landen, erreichen alle und niemanden. Eine Erinnerung braucht einen Namen, bevor sie als Kontrolle zählt.
Der abgelegte Vertrag ist nicht der gelebte Vertrag. Die Bestellung sagt das eine, die Auftragsbestätigung des Lieferanten das andere, und gearbeitet wird nach dem, was zuletzt kam. Rechtlich hilft das dem Letzten nicht: Eine abändernde Annahme ist nach § 150 Abs. 2 BGB Ablehnung und neuer Antrag, und soweit kollidierende AGB nicht Vertragsbestandteil werden, gilt nach § 306 Abs. 2 BGB das Gesetz [4]. Praktisch wird das vorn gelöst: Legen Sie fest, welches Dokument gilt, und halten Sie es fest.
Die Datenschutzregelungen fehlen oder sind allgemein. Wo die DSGVO gilt, ist der EDSA deutlich: Die Vereinbarung soll die Bestimmungen der Verordnung nicht nur wiederholen, sondern konkrete Angaben dazu enthalten, wie die Anforderungen erfüllt werden und welches Sicherheitsniveau für die betreffende Verarbeitung erforderlich ist [3]. Ein AVV, der Ihnen Artikel 28 zurückliest, sagt nichts darüber, was der Lieferant mit den Daten tatsächlich macht.
Service Level werden nie gemessen und Gutschriften nie verlangt. Die Rechtsfolgen wurden verhandelt, in den Preis eingerechnet und dann nicht genutzt, weil niemand die Leistungsdaten geführt hat. Das ist das Fehlerbild mit dem meisten Geld und der geringsten Aufregung.
Der Ausstieg ist ungeplant. Kündigungsrechte bestehen, der Übergang nicht: kein vereinbartes Exportformat, keine Unterstützungsphase, keine Kostenverteilung. Der Verhandlungsspielraum dafür endet mit der Unterschrift.
Buchhaltung und Betrieb führen getrennte Listen. Werden Ausgabenregister und Vertragsregister getrennt gepflegt, haben beide teilweise recht. Ein Datensatz, mit den für die Buchhaltung relevanten Feldern, ist die einzige Fassung, die richtig bleibt.
Praktische Checkliste
Nutzen Sie das als stehende Definition eines Lieferantenvertrags, der unter Kontrolle ist.
- Die vollständige Dokumentenkette liegt an einem Ort: Rahmenvertrag, Bestellformulare und Leistungsscheine, SLA, AVV, Nachträge, Bestellungen, Nachweise
- Maßgebliches Dokument und Rangfolge sind als Feld erfasst
- Bei einbezogenen AGB ist festgehalten, welche Fassung gilt, ob widersprochen wurde und wann sie übermittelt wurde
- Die Zusammenfassung nutzt dieselben Felder wie jeder andere Lieferant, und jedes Feld ist auf ein Dokument zurückführbar
- Die Zusammenfassung wurde nach dem letzten Nachtrag geprüft
- Kündigungstermine, Verlängerungsdaten, Preisprüfungen und Ablaufdaten von Nachweisen sind alle erfasst, nicht nur das Enddatum
- Jede Frist hat eine Erinnerung mit genug Vorlauf für Entscheidung, Freigabe und Zustellung der Kündigung
- Jeder Lieferant hat einen benannten Verantwortlichen und einen benannten Freigebenden
- Kündigungsadresse und Zustellform stehen bei der Frist, nicht vergraben im Dokument
- Die Datenschutzregelungen benennen die Verarbeitung, die Unterauftragnehmer und den Datenstandort und sind aktuell
- Die letzten drei Rechnungen wurden gegen die Preisregelungen geprüft, nicht nur freigegeben
- Das Zahlungsziel hält sich im Rahmen des § 271a BGB
- Die Service-Level-Leistung wird gemessen, und zustehende Gutschriften wurden geltend gemacht
- Die Ausstiegsregelungen decken Datenrückgabe, Übergangsunterstützung und die Kostentragung ab
- Buchhaltung und Betrieb lesen denselben Lieferantensatz
Wo Software hilft
Eine Tabelle ist ein völlig legitimer Anfang, und viele Teams führen darin jahrelang zwanzig Lieferanten. Sie reicht ab einem vorhersehbaren Punkt nicht mehr: wenn eine Frist eine Person erreichen muss, statt in einer Zelle zu stehen, wenn Buchhaltung und Recht unterschiedlichen Zugriff auf dieselbe Datei brauchen, wenn Sie belegen müssen, wer wann ein Feld geändert hat, oder wenn niemand mehr sagen kann, welche von vier Kopien die aktuelle ist.
Worauf Sie achten, ist wenig glamourös. Ein durchsuchbarer Speicher für die Dokumente selbst. Extraktion, die Vertragssprache in filterbare Felder verwandelt. Erinnerungen, die am Kündigungstermin hängen, sich wiederholen und an benannte Empfänger gehen. Kalendersynchronisation, damit die Termine dort erscheinen, wo ohnehin gearbeitet wird. Auswertungen, die nach Lieferant und nach Wert gruppieren können. Berechtigungen und ein Prüfprotokoll, damit Zugriff und Historie Fakten sind statt Annahmen.
Contracko deckt diese Art von Arbeit ab. Das Vertragsarchiv ist ein zentraler Speicher mit Suche, Metadaten, Zugriffsrechten und Dateianhängen, in dem Sie Vertragsarten definieren und Metadaten erfassen, um Vereinbarungen zu filtern und wiederzufinden, den Hauptvertrag neben den zugehörigen Dateien ablegen und Versionen klar kennzeichnen. Die Vertragsdatenextraktion nimmt hochgeladene PDFs, Word-Dokumente und gescannte Bilder und liest Termine, Parteien, Werte, Kündigungsfristen und eigene Felder automatisch aus, mit Export nach CSV oder Excel, was genau das ist, was Sie brauchen, wenn Sie hundert Lieferanten zusammenfassen statt einen. Ablauferinnerungen verfolgen Abläufe, Verlängerungs- und Endtermine, können sich mit dem Vertrag verlängern und lassen sich Teammitgliedern zuweisen, damit die Erinnerung eine Person erreicht und kein Postfach. Eigene Felder erfassen die lieferantenspezifischen Daten, die ein allgemeiner Vertragssatz nicht hat, etwa das zugesagte Volumen, die Anpassungsobergrenze oder den Satz der Servicegutschrift.
Für die Portfoliosicht zeigen Auswertungen Verlängerungen, Lieferantenausgaben und Portfoliowert in einer aktuellen Ansicht, mit einem Freigabelink, der Ihre Filter erhält, für Kolleginnen und Kollegen ohne regulären Vertragszugriff, und einem PDF-Export für Reviews. Clara, der Assistent, der über den gesamten Arbeitsbereich arbeitet statt über ein Dokument, zeigt Zusammenhänge zwischen Vereinbarungen auf, darunter Konzentration auf einzelne Lieferanten. Die Preisseite legt dar, welche Funktionen, einschließlich Prüfprotokoll und Berechtigungsgruppen, zu welchem Tarif gehören.
Für eine einzelne Vereinbarung nimmt der Rechner für Lieferantenverträge ein Enddatum und eine Kündigungsfrist und gibt den Kündigungstermin, die verbleibenden Tage und die Dringlichkeit aus. Eine schnelle Möglichkeit, eine Verlängerung zu prüfen, ohne etwas einzurichten.
Nächster Schritt
Beginnen Sie mit zehn Lieferanten, nicht mit zweihundert. Nehmen Sie die zehn mit den höchsten Jahresausgaben oder der nächsten Verlängerung, stellen Sie je Lieferant die vollständige Dokumentenkette zusammen, fassen Sie sie in denselben Feldern zusammen, und tragen Sie die Kündigungstermine mit einem benannten Verantwortlichen in einen Kalender ein. Das reicht meist, um sichtbar zu machen, was im Umgang mit dem Rest schiefläuft.
Wenn Sie bereit sind, das gesamte Lieferantenportfolio an einem Ort zu halten, starten Sie eine kostenlose Testphase und laden Sie einen repräsentativen Satz Verträge hoch, um Termine und Kernregelungen in einer Ansicht extrahiert zu sehen, mit Erinnerungen an den Kündigungsfenstern statt an den Endterminen. Verarbeiten Ihre Lieferanten personenbezogene Daten, behandelt DSGVO-Konformität für Verträge, was nachgehalten werden muss, und der Leitfaden zum Tracker für Vertragspflichten behandelt Zusagen, die an keinem Datum hängen. Für die breiteren Arbeitsgewohnheiten dahinter ist 7 Best Practices für das Vertragsmanagement das kürzere Begleitstück.
Quellen
[1] Verizon. Beteiligung Dritter an Sicherheitsvorfällen um 60 Prozent gestiegen, 48 Prozent aller Vorfälle, im Data Breach Investigations Report 2026, veröffentlicht am 19. Mai 2026 auf Basis von Daten aus 2025. verizon.com/about/news/breach-industry-wide-dbir-finds
[2] Europäisches Parlament und Rat, Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA), anwendbar seit dem 17. Januar 2025 (Artikel 28 zu Ausstiegsstrategien und Artikel 30 zu Pflichtinhalten von IKT-Verträgen, für Finanzunternehmen). eur-lex.europa.eu/eli/reg/2022/2554/oj
[3] Europäischer Datenschutzausschuss, Leitlinien 07/2020 zu den Begriffen Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter in der DSGVO, Version 2.1, angenommen am 7. Juli 2021 (schriftlicher Vertrag verpflichtend, sein Fehlen ist ein Verstoß, und er darf die Verordnung nicht nur wiederholen). edpb.europa.eu/system/files/documents/2023-10/EDPB_guidelines_202007_controllerprocessor_final_en.pdf
[4] Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 150, 305, 306 und 310 (abändernde Annahme als neuer Antrag, Einbeziehung von AGB, Geltung des Gesetzes bei Nichteinbeziehung oder Unwirksamkeit, und Nichtanwendbarkeit des § 305 Abs. 2 gegenüber Unternehmern). gesetze-im-internet.de/bgb
[5] Bürgerliches Gesetzbuch, § 309 Nr. 9 in Verbindung mit § 310 Abs. 1 und § 307 (Laufzeit, stillschweigende Verlängerung und Kündigungsfrist bei Dauerschuldverhältnissen, und die Inhaltskontrolle gegenüber Unternehmern unter Berücksichtigung von Handelsbräuchen). gesetze-im-internet.de/bgb
[6] Bürgerliches Gesetzbuch, § 271a (Vereinbarungen über Zahlungsfristen von mehr als 60 Tagen) und Handelsgesetzbuch, § 346 (Handelsbräuche unter Kaufleuten). gesetze-im-internet.de/hgb/__346.html
Die Bilder in diesem Artikel wurden mithilfe von KI erstellt.
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