Vertragsstrafe (pauschalierter Schadensersatz)
Ein vorher vereinbarter Betrag, der bei einem bestimmten Verstoß fällig wird, ohne dass ein tatsächlicher Schaden nachgewiesen werden muss.
Definition
Eine Vertragsstrafe ist ein Betrag, den die Parteien im Voraus vereinbaren und der fällig wird, wenn eine bestimmte Pflichtverletzung eintritt, sodass der Nachweis eines tatsächlichen Schadens nicht erforderlich ist. Im niederländischen Recht handelt es sich um das Boetebeding, geregelt in Art. 6:91 bis 6:94 BW, wobei der vereinbarte Betrag den gesetzlichen Schadensersatz ersetzen oder ergänzen kann. Ein Gericht kann nach Art. 6:94 BW eine Vertragsstrafe mäßigen, die unter den Umständen offenkundig unverhältnismäßig ist.
Beispiel
Ein Bauvertrag legt 2.500 EUR pro Verzögerungstag als Vertragsstrafe fest; der Auftraggeber muss seinen genauen Schaden nicht nachweisen, um sie geltend zu machen.
Warum dies ein Geschäftsrisiko ist
Eine unbegrenzte Vertragsstrafe kann ein Leistungsversagen in eine katastrophale finanzielle Verbindlichkeit umwandeln. Lieferanten, die Verträge unterzeichnen, ohne zu prüfen, ob Strafen proportional zum Vertragswert sind, können mit Forderungen konfrontiert werden, die ihre Vergütung weit übersteigen. Kunden, die den Betrag zu niedrig ansetzen, stellen möglicherweise fest, dass er nicht ausreicht, um den tatsächlichen Schaden zu decken, und dass sie auf den Differenzanspruch verzichtet haben.
So gehen Sie damit um
- Begrenzen Sie Vertragsstrafen als Prozentsatz des Vertragswerts (z. B. 10-20 %), damit sie kommerziell verhältnismäßig bleiben.
- Legen Sie fest, ob die Vertragsstrafe das einzige Rechtsmittel für den angegebenen Verstoß ist oder ob die geschädigte Partei auch tatsächliche Schäden über diesen Betrag hinaus geltend machen kann.
- Setzen Sie den täglich oder wöchentlichen Satz unter Bezugnahme auf eine ehrliche Vorabschätzung des Schadens an; ein rein strafender Satz kann von einem niederländischen Gericht gemäßigt werden.
- Verfolgen Sie auslösende Ereignisse zentral, damit Sie wissen, wann ein Strafzeitplan gestartet wurde, und vor einer unverhältnismäßigen Ansammlung handeln können.
Rechtsquellen
- BW 6:91 Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch: Vertragsstrafe Niederländisches Recht
- BW 6:94 Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch: gerichtliche Mäßigung der Vertragsstrafe Niederländisches Recht
Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Quellen auf Niederländisches Recht (Burgerlijk Wetboek, das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch); EU-Instrumente wie die DSGVO gelten in der gesamten EU. Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Andere Rechtsordnungen behandeln diese Konzepte unterschiedlich. Überprüfen Sie den aktuellen Text und Ihre Situation mit einem qualifizierten Rechtsanwalt.
Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen zu diesem Begriff.