Vertragsstrafe (pauschalierter Schadensersatz)
Ein vorher vereinbarter Betrag, der bei einem bestimmten Verstoss faellig wird, ohne dass ein tatsaechlicher Schaden nachgewiesen werden muss.
Definition
Eine Vertragsstrafe ist ein Betrag, den die Parteien im Voraus vereinbaren und der faellig wird, wenn eine bestimmte Pflichtverletzung eintritt, sodass der Nachweis eines tatsaechlichen Schadens nicht erforderlich ist. Im niederlaendischen Recht handelt es sich um das Boetebeding, geregelt in Art. 6:91 bis 6:94 BW, wobei der vereinbarte Betrag den gesetzlichen Schadensersatz ersetzen oder ergaenzen kann. Ein Gericht kann nach Art. 6:94 BW eine Vertragsstrafe maessigen, die unter den Umstaenden offenkundig unverhaaltnismaessig ist.
Beispiel
Ein Bauvertrag legt 2.500 EUR pro Verzoegerungstag als Vertragsstrafe fest; der Auftraggeber muss seinen genauen Schaden nicht nachweisen, um sie geltend zu machen.
Warum dies ein Geschäftsrisiko ist
Eine unbegrenzte Vertragsstrafe kann ein Leistungsversagen in eine katastrophale finanzielle Verbindlichkeit umwandeln. Lieferanten, die Vertraege unterzeichnen, ohne zu pruefen, ob Strafen proportional zum Vertragswert sind, koennen mit Forderungen konfrontiert werden, die ihre Verguetung weit uebersteigen. Kunden, die den Betrag zu niedrig ansetzen, stellen moeglicherweise fest, dass er nicht ausreicht, um den tatsaechlichen Schaden zu decken, und dass sie auf den Differenzanspruch verzichtet haben.
So gehen Sie damit um
- Begrenzen Sie Vertragsstrafen als Prozentsatz des Vertragswerts (z. B. 10-20 %), damit sie kommerziell verhaeltnismaessig bleiben.
- Legen Sie fest, ob die Vertragsstrafe das einzige Rechtsmittel fuer den angegebenen Verstoss ist oder ob die geschaedigte Partei auch tatsaechliche Schaeden ueber diesen Betrag hinaus geltend machen kann.
- Setzen Sie den taeglich oder woechentlichen Satz unter Bezugnahme auf eine ehrliche Vorabschaetzung des Schadens an; ein rein strafender Satz kann von einem niederlaendischen Gericht gemassigt werden.
- Verfolgen Sie ausloesende Ereignisse zentral, damit Sie wissen, wann ein Strafzeitplan gestartet wurde, und vor einer unverhaeltnismaessigen Ansammlung handeln koennen.
Rechtsquellen
- BW 6:91 Niederlaendisches Buergerliches Gesetzbuch: Vertragsstrafe Niederländisches Recht
- BW 6:94 Niederlaendisches Buergerliches Gesetzbuch: gerichtliche Maessigung der Vertragsstrafe Niederländisches Recht
Sofern nicht anders angegeben beziehen sich die Quellen auf Niederländisches Recht (Burgerlijk Wetboek, das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch); EU-Instrumente wie die DSGVO gelten in der gesamten EU. Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Andere Rechtsordnungen behandeln diese Konzepte unterschiedlich. Überprüfen Sie den aktuellen Text und Ihre Situation mit einem qualifizierten Rechtsanwalt.
Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen zu diesem Begriff.