Wettbewerbsverbot
Beschränkt eine Partei daran, der anderen für einen festgelegten Zeitraum, ein Gebiet und einen Tätigkeitsbereich Konkurrenz zu machen.
Was es ist
Ein Wettbewerbsverbot hindert eine Partei daran, für eine bestimmte Zeit und ein bestimmtes Gebiet ein konkurrierendes Unternehmen zu betreiben. Im Arbeitsrecht ist dies das concurrentiebeding nach BW 7:653; in kommerziellen Geschäften (z. B. Unternehmensverkauf oder Joint Venture) wird es am Wettbewerbsrecht und der Verhältnismäßigkeit gemessen.
Warum es wichtig ist
Es schützt Goodwill, Know-how und Kundenbeziehungen, doch ein zu weitgehendes Verbot ist oft nicht durchsetzbar. Im Arbeitsrecht schreibt BW 7:653 die Schriftform vor und verlangt bei befristeten Verträgen eine schriftliche Begründung des zwingenden Unternehmensinteresses.
So wenden Sie sie an
- Dauer, geografischen Geltungsbereich und Tätigkeitsbereich auf das tatsächlich Erforderliche beschränken.
- Für Arbeitnehmer schriftlich fixieren und bei befristeten Verträgen begründen (BW 7:653).
- Bei einem Unternehmensverkauf den Umfang auf den tatsächlich zu schützenden Goodwill abstimmen.
- Eine Verknüpfung mit einer Vertragsstrafe in Betracht ziehen, um die Durchsetzung praktikabel zu machen.
Beispielformulierung
Für zwölf (12) Monate nach Beendigung des Vertrags wird die Partei in den Niederlanden kein Unternehmen betreiben, das in direktem Wettbewerb mit den Kernaktivitäten der anderen Partei zum Beendigungsdatum steht.
Verhandlungstipps
- • Die verpflichtete Partei sollte den Geltungsbereich einschränken, die Dauer verkürzen und eine Entschädigung aushandeln.
- • Bei Arbeitnehmern kann ein Gericht ein zu weitgehendes Klausel mäßigen oder aufheben, daher sollte es verhältnismäßig bleiben.
Häufige Fehler
- • Ein arbeitsrechtliches Wettbewerbsverbot ohne die bei befristeten Verträgen jetzt erforderliche schriftliche Begründung aufsetzen.
- • Das strenge arbeitsrechtliche Regime mit dem weniger strengen kommerziellen Verhältnismäßigkeitstest verwechseln.
Rechtsquellen
- BW 7:653 Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag (concurrentiebeding) Niederländisches Recht
- BW 6:248 Treu und Glauben (kommerzielle Wettbewerbsbeschränkungen) Niederländisches Recht
Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Quellen auf Niederländisches Recht (Burgerlijk Wetboek, das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch); EU-Instrumente wie die DSGVO gelten in der gesamten EU. Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Andere Rechtsordnungen behandeln diese Konzepte anders. Überprüfen Sie den aktuellen Text und Ihre Situation mit einem qualifizierten Anwalt.
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen zu dieser Klausel.