Zeichnungsberechtigte Person
Eine Person mit rechtlicher Vollmacht, eine Organisation durch die Unterzeichnung eines Vertrags in ihrem Namen zu binden.
Definition
Eine zeichnungsberechtigte Person ist jemand, dessen Unterschrift die juristische Person rechtlich bindet, auf Grundlage gesetzlicher Vertretungsmacht, des Handelsregistereintrags oder einer Vollmacht (volmacht). Unterzeichnung ohne gehörige Befugnis kann dazu führen, dass der Vertrag gegenüber der juristischen Person nicht durchsetzbar ist, es sei denn, er wird später genehmigt. Vertragspartner prüfen die Befugnis vor Unterzeichnung üblicherweise anhand des Handelsregisterauszugs der Kamer van Koophandel.
Beispiel
Ein Nachwuchsmanager unterzeichnet einen Liefervertrag, doch da nur der Geschäftsführer über eine Zeichnungsberechtigung für Beträge über 50.000 EUR verfügt, bestätigt der Lieferant die Vollmacht vor der Lieferung.
Warum dies ein Geschäftsrisiko ist
Ein von einer Person ohne gehörige Befugnis unterzeichneter Vertrag ist gegenüber der Organisation möglicherweise nicht durchsetzbar, was beide Parteien exponiert. Wird die unbefugte Unterschrift erst in einem Rechtsstreit entdeckt, übersteigen die Kosten der Anfechtung der Durchsetzbarkeit häufig den Vertragswert. Vertragspartner, die Befugnisprüfungen überspringen, riskieren, dass die juristische Person die Bindungswirkung später bestreitet.
So gehen Sie damit um
- Fordern Sie vor Unterzeichnung den Handelsregisterauszug (KvK) der Gegenpartei an und prüfen Sie, wer zeichnungsberechtigt ist und welche Einschränkungen gelten.
- Handelt der Unterzeichner auf Basis einer Vollmacht (volmacht), fordern Sie eine Kopie der Vollmacht an und prüfen Sie deren Umfang und Gültigkeit.
- Nehmen Sie bei hochwertigen Verträgen eine Erklärung jeder Partei auf, dass die unterzeichnende Person ordnungsgemäß bevollmächtigt ist.
- Bewahren Sie die Unterzeichnungsdetails und etwaige Belege zur Vollmacht in derselben Akte wie den unterzeichneten Vertrag auf, damit diese verfügbar sind, falls die Durchsetzbarkeit je in Frage gestellt wird.
Rechtsquellen
Sofern nicht anders angegeben beziehen sich die Quellen auf Niederländisches Recht (Burgerlijk Wetboek, das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch); EU-Instrumente wie die DSGVO gelten in der gesamten EU. Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Andere Rechtsordnungen behandeln diese Konzepte unterschiedlich. Überprüfen Sie den aktuellen Text und Ihre Situation mit einem qualifizierten Rechtsanwalt.
Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen zu diesem Begriff.