Zurückbehaltungsrecht
Das Recht, die eigene Leistung zurückzuhalten, bis die Gegenpartei ihre Verpflichtung erfüllt.
Definition
Ein Zurückbehaltungsrecht erlaubt einer Partei, ihre Leistung vorübergehend zurückzuhalten, wenn die Gegenpartei eine damit verbundene Verpflichtung nicht erfüllt, in Erwartung einer Abhilfe. Das niederländische Recht kennt ein allgemeines Zurückbehaltungsrecht (Artikel 6:52 BW) und, für gegenseitige Verträge, die exceptio non adimpleti contractus (Artikel 6:262 BW), die verhältnismäßig ausgeübt werden muss. Zurückbehaltung ist ein Druckmittel, keine Kündigung: Die Verpflichtung lebt wieder auf, sobald die Gegenpartei ihre Leistung erbringt.
Beispiel
Bei einer unbezahlten Rechnung setzt der Lieferant weitere Lieferungen aus, bis die Zahlung eingegangen ist.
Warum dies ein Geschäftsrisiko ist
Die unverhältnismäßige oder auf eine falsche Verpflichtung gerichtete Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts kann selbst eine Vertragsverletzung darstellen und die zurückhaltende Partei zur Verletzenden machen. Unternehmen, die Zurückbehaltung ohne eine klare Dokumentation der zugrunde liegenden Pflichtverletzung und der Verhältnismäßigkeitsanalyse geltend machen, tragen ein erhebliches rechtliches Risiko. Umgekehrt kann das Unterlassen der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, obwohl man dazu berechtigt ist, Ihre Position in späteren Auflösungs- oder Schadensersatzverfahren schwächen.
So gehen Sie damit um
- Dokumentieren Sie die zugrunde liegende Pflichtverletzung präzise (welche Verpflichtung, wann fällig, was erhalten wurde), bevor Sie Zurückbehaltung geltend machen.
- Prüfen Sie die Verhältnismäßigkeit: Der Wert dessen, was Sie zurückhalten, darf nicht unverhältnismäßig zu der Verpflichtung sein, die in Verzug ist.
- Informieren Sie die Gegenpartei schriftlich über die Zurückbehaltung und die Bedingungen für deren Aufhebung.
- Holen Sie rechtlichen Rat ein, bevor Sie in einer kritischen Beziehung zurückhalten, da die Folgen einer unrechtmäßigen Zurückbehaltung schwerwiegend sein können.
Rechtsquellen
- BW 6:52 Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch: allgemeines Zurückbehaltungsrecht Niederländisches Recht
- BW 6:262 Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch: Einrede der Nichterfüllung Niederländisches Recht
Sofern nicht anders angegeben beziehen sich die Quellen auf Niederländisches Recht (Burgerlijk Wetboek, das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch); EU-Instrumente wie die DSGVO gelten in der gesamten EU. Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Andere Rechtsordnungen behandeln diese Konzepte unterschiedlich. Überprüfen Sie den aktuellen Text und Ihre Situation mit einem qualifizierten Rechtsanwalt.
Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen zu diesem Begriff.