Bürgschaft / Personliche Garantie
Das akzessorische Versprechen eines Bürgen, eine Schuldnerverpflichtung zu erfüllen, wenn der Schuldner dies nicht tut.
Definition
Eine Bürgschaft (borgtocht) ist ein Vertrag, in dem ein Bürge verspricht, eine Schuldnerverpflichtung gegenüber einem Gläubiger zu erfüllen, wenn der Schuldner nicht leistet. Sie ist akzessorisch zur Hauptschuld, sodass der Bürge die Einwendungen des Schuldners geltend machen kann und befreit wird, wenn die Hauptschuld erlöscht. Für eine Privatperson, die ausserhalb ihrer Geschäftstätigkeit burgt, gelten zusätzliche Schutzformalitäten und Zustimmungsregeln.
Beispiel
Ein Geschäftsführer burgt für ein Bankdarlehen an das Unternehmen und wird persönlich haftbar, wenn das Unternehmen in Verzug gerat.
Warum dies ein Geschäftsrisiko ist
Eine Bürgschaft setzt den Bürgen einer persönlichen oder konzernweiten Finanzhaftung für Verpflichtungen aus, die er nicht direkt kontrolliert. Umfang und Laufzeit der Bürgschaftsverpflichtung werden bei der Unterzeichnung häufig unterschätzt, insbesondere wenn die zugrundeliegende Verpflichtung wachsen oder verlängert werden kann. Für Gläubiger ist eine Bürgschaft nur so stark wie die Bilanz des Bürgen, die sich während der Vertragslaufzeit verschlechtern kann.
So gehen Sie damit um
- Legen Sie den Höchstbetrag der Bürgschaft klar fest; eine unbegrenzte Bürgschaft ist ein erhebliches Risiko und kann unter Umständen nicht durchsetzbar sein.
- Legen Sie die Laufzeit fest: endet die Bürgschaft mit dem zugrundeliegenden Vertrag, oder setzt sie sich für nach Beendigung entstehende Ansprüche fort?
- Erfullen Sie bei einer Privatpersonen-Bürgschaft die gesetzlichen Formalitäten nach BW 7:859, die verlangen, dass die Bürgschaft schriftlich eingegangen wird und der Betrag in der Handschrift des Bürgen angegeben ist.
- Holen Sie die Zustimmung des Ehegatten oder eingetragenen Partners ein, wo gesetzlich vorgeschrieben, bevor Sie eine persönliche Bürgschaft einer Einzelperson akzeptieren.
- Uberwachen Sie die Finanzgesundheit des Bürgen während der Vertragslaufzeit und initiieren Sie eine Anforderung für eine Ersatzsicherheit, wenn die Kreditwürdigkeit des Bürgen wesentlich sinkt.
Rechtsquellen
Sofern nicht anders angegeben beziehen sich die Quellen auf Niederländisches Recht (Burgerlijk Wetboek, das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch); EU-Instrumente wie die DSGVO gelten in der gesamten EU. Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Andere Rechtsordnungen behandeln diese Konzepte unterschiedlich. Überprüfen Sie den aktuellen Text und Ihre Situation mit einem qualifizierten Rechtsanwalt.
Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen zu diesem Begriff.