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Abnahmeprotokoll

Ein formelles Dokument, mit dem der Auftraggeber abgelieferte Arbeiten abnimmt, haeufig mit einer Liste zu behebender Maengel.

Definition

Ein Abnahmeprotokoll (opleverrapport) dokumentiert den Moment, in dem ein Auftragnehmer die Arbeit uebergibt und der Auftraggeber sie abnimmt, wobei haeufig noch offene Maengel mit Behebungsfristen festgehalten werden. In der niederlaendischen Baupraxis markiert es den Risikoubergang und loest Garantie- und Einbehaltungsfristen aus. Das Verfahren beruht auf dem Vertrag und Standardbedingungen wie den UAV 2012, nicht auf einer einzelnen gesetzlichen Vorschrift.

Beispiel

Bei der Uebergabe unterzeichnen die Parteien ein Abnahmeprotokoll mit drei kleineren Maengeln, die der Auftragnehmer innerhalb von vierzehn Tagen beheben muss.

Warum dies ein Geschäftsrisiko ist

Ohne ein unterzeichnetes Abnahmeprotokoll koennen Streitigkeiten darueber, wann die Arbeit formal abgenommen wurde -- und wer danach das Schadensrisiko trug -- monatelang anhalten. Unklare Abnahme verzoegert auch den Beginn von Garantie- und Einbehaltungsfristen und belastet die Geschaeftsbeziehung.

So gehen Sie damit um

  • Vereinbaren Sie eine formelle Inspektion bei der Uebergabe mit beiden Parteien und dokumentieren Sie jeden Befund noch am selben Tag schriftlich.
  • Fuehren Sie jeden Mangel mit Beschreibung, verantwortlicher Partei und vereinbarter Behebungsfrist auf, damit keine Unklarheit besteht, was behoben werden muss.
  • Bewahren Sie das unterzeichnete Protokoll zusammen mit dem zugrundeliegenden Vertrag auf, damit das Abnahmedatum und etwaige offene Pflichten jederzeit nachvollziehbar sind.
  • Setzen Sie eine Meilensteinerinnerung fuer die Mangelbeseitigungsfrist, damit Sie vor Ablauf der Nachbesserungsfrist nachfassen.

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zu diesem Begriff.

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