Abnahmeprotokoll
Ein formelles Dokument, mit dem der Auftraggeber abgelieferte Arbeiten abnimmt, häufig mit einer Liste zu behebender Mängel.
Definition
Ein Abnahmeprotokoll (opleverrapport) dokumentiert den Moment, in dem ein Auftragnehmer die Arbeit übergibt und der Auftraggeber sie abnimmt, wobei häufig noch offene Mängel mit Behebungsfristen festgehalten werden. In der niederländischen Baupraxis markiert es den Risikoübergang und löst Garantie- und Einbehaltungsfristen aus. Das Verfahren beruht auf dem Vertrag und Standardbedingungen wie den UAV 2012, nicht auf einer einzelnen gesetzlichen Vorschrift.
Beispiel
Bei der Übergabe unterzeichnen die Parteien ein Abnahmeprotokoll mit drei kleineren Mängeln, die der Auftragnehmer innerhalb von vierzehn Tagen beheben muss.
Warum dies ein Geschäftsrisiko ist
Ohne ein unterzeichnetes Abnahmeprotokoll können Streitigkeiten darüber, wann die Arbeit formal abgenommen wurde -- und wer danach das Schadensrisiko trug -- monatelang anhalten. Unklare Abnahme verzögert auch den Beginn von Garantie- und Einbehaltungsfristen und belastet die Geschäftsbeziehung.
So gehen Sie damit um
- Vereinbaren Sie eine formelle Inspektion bei der Übergabe mit beiden Parteien und dokumentieren Sie jeden Befund noch am selben Tag schriftlich.
- Führen Sie jeden Mangel mit Beschreibung, verantwortlicher Partei und vereinbarter Behebungsfrist auf, damit keine Unklarheit besteht, was behoben werden muss.
- Bewahren Sie das unterzeichnete Protokoll zusammen mit dem zugrundeliegenden Vertrag auf, damit das Abnahmedatum und etwaige offene Pflichten jederzeit nachvollziehbar sind.
- Setzen Sie eine Meilensteinerinnerung für die Mangelbeseitigungsfrist, damit Sie vor Ablauf der Nachbesserungsfrist nachfassen.
Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen zu diesem Begriff.