Folgeschaden (mittelbarer Schaden)
Mittelbarer Schaden, der aus einer Pflichtverletzung folgt, wie entgangener Gewinn, Produktionsausfall oder Reputationsschaden.
Definition
Folgeschaden oder mittelbarer Schaden ist Schaden, der nicht unmittelbar aus der Pflichtverletzung selbst entsteht, sondern als mittelbare Auswirkung, wie entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung oder Drittansprüche. Diese Position ist das häufigste Ziel von Ausschlüssen in Haftungsklauseln. Das niederländische Recht kennt keine feste gesetzliche Definition; was als "Folgeschaden" gilt, hängt von der Vertragsdefinition und dem Zurechnungstest der Artikel 6:95 bis 6:98 BW ab.
Beispiel
Ein Lieferant schließt Folgeschäden aus, sodass ein Käufer den Gewinn nicht ersetzt bekommt, den er verlor, während ein defektes Bauteil seine Fabrikanlage zum Stillstand brachte.
Warum dies ein Geschäftsrisiko ist
Folgeschäden sind im Schadensfall oft die größte finanzielle Belastung, werden aber in Lieferantenbedingungen routinemäßig ausgeschlossen. Ist Ihr Unternehmen von einem einzigen Lieferanten abhängig und dieser versagt, können der daraus resultierende Umsatzverlust und Kundenstrafen vertraglich vollständig uneinbringlich sein. Wer einen pauschalen Ausschluss mittelbarer Verluste akzeptiert, ohne zu verstehen, was er abdeckt, lässt die größten Risiken unversichert und nicht durchsetzbar.
So gehen Sie damit um
- Ermitteln Sie vor Unterzeichnung Ihre wertvollsten mittelbaren Risiken und verhandeln Sie gezielte Ausnahmen vom Folgeschadenausschluss für diese spezifischen Kategorien.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre eigene Betriebsunterbrechungsversicherung Verluste abdeckt, die Sie vertraglich nicht vom Lieferanten erstattet bekommen.
- Nutzen Sie vertragliche Meilensteine und Servicelevel, damit eine Pflichtverletzung erkannt und eskaliert wird, bevor nachgelagerte Verluste entstehen.
- Wenn Sie die Partei sind, die den Ausschluss gewährt, definieren Sie "mittelbar" präzise, damit Sie im Streitfall nicht über den Geltungsbereich streiten müssen.
Rechtsquellen
- BW 6:96 Niederländisches Burgerlijk Wetboek: Schadensumfang Niederländisches Recht
- BW 6:98 Niederländisches Burgerlijk Wetboek: Kausalität und Zurechnung Niederländisches Recht
Sofern nicht anders angegeben beziehen sich die Quellen auf Niederländisches Recht (Burgerlijk Wetboek, das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch); EU-Instrumente wie die DSGVO gelten in der gesamten EU. Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Andere Rechtsordnungen behandeln diese Konzepte unterschiedlich. Überprüfen Sie den aktuellen Text und Ihre Situation mit einem qualifizierten Rechtsanwalt.
Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen zu diesem Begriff.