Consideration (Gegenleistung)
Im Common Law der Wert, den jede Partei erbringt und der einen Vertrag bindend macht.
Definition
Consideration ist eine Common-Law-Anforderung: Ein Vertrag ist nur durchsetzbar, wenn jede Seite etwas von Wert erbringt, etwa Geld, Waren oder ein Leistungsversprechen. Es erklärt, warum ein blosses Versprechen ohne Gegenleistung nach englischem oder US-amerikanischem Recht in der Regel nicht bindend ist. Das niederländische Zivilrecht kennt kein direktes Äquivalent. Das alte Causa-Erfordernis (oorzaak) wurde abgeschafft; ein Vertrag ist auf Basis von Angebot und Annahme und einer rechtmässigen, bestimmbaren Verbindlichkeit bindend.
Beispiel
In einem US-amerikanischen Vertrag wird das Versprechen eines Unternehmens, 10.000 EUR zu zahlen, durch das Versprechen des Beraters, einen Bericht zu liefern, unterstützt; jedes ist Consideration für das andere.
Warum dies ein Geschäftsrisiko ist
Für Unternehmen, die nach englischem oder US-amerikanischem Recht arbeiten, kann fehlende Consideration einen Vertrag nicht durchsetzbar machen, insbesondere bei Änderungen einer bestehenden Vereinbarung ohne neue Gegenleistung. Niederländische Unternehmen, die grenzüberschreitende Geschäfte abschliessen, sollten beachten, dass ihre Vertragspartner formelle Consideration-Formulierungen verlangen könnten, auch wenn das niederländische Recht dies nicht erfordert.
So gehen Sie damit um
- Vergewissern Sie sich bei Vertragsabschlüssen nach englischem oder US-amerikanischem Recht, dass beide Parteien etwas von Wert erbringen; ein Nominalbetrag ("1 GBP") ist ausreichend, muss aber echt sein.
- Nehmen Sie bei Vertragsänderungen nach Common Law einen Consideration-Vermerk auf oder verwenden Sie eine Deed, um Durchsetzbarkeitsprobleme zu vermeiden.
- Wenn das anwendbare Recht niederländisch ist, können Sie Consideration-Formulierungen weglassen, erklären Sie jedoch den Unterschied Common-Law-Vertragspartnern, um Verwirrung zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen zu diesem Begriff.