Lizenz
Erlaubnis zur Nutzung von geistigem Eigentum unter definierten Bedingungen ohne Eigentumsuebergang.
Definition
Eine Lizenz erteilt die Erlaubnis, geschuetztes geistiges Eigentum (wie Software, Inhalte oder eine Marke) zu nutzen, waehrend das Eigentum beim Lizenzgeber verbleibt. Lizenzen werden durch ihren Umfang definiert: exklusiv oder nicht-exklusiv, Territorium, Dauer, erlaubte Nutzungsarten und ob Unterlizenzierung zulaessig ist. Das Ueberschreiten des Umfangs kann sowohl eine Vertragsverletzung als auch eine IP-Verletzung darstellen.
Beispiel
Ein SaaS-Vertrag erteilt eine nicht-ausschliessliche, nicht-uebertragbare Lizenz zur Nutzung der Software ausschliesslich fuer die internen Geschaeftszwecke des Kunden.
Warum dies ein Geschäftsrisiko ist
Die Nutzung von lizenziertem IP ausserhalb des erlaubten Umfangs, ob in einem anderen Territorium, fuer einen zusaetzlichen Zweck oder durch Unterlizenzierung ohne Genehmigung, kann sowohl eine Vertragsverletzung als auch eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Unternehmen, die durch Uebernahmen oder Umstrukturierungen wachsen, verstossen haeufig unbeabsichtigt gegen Lizenzumfangsbeschraenkungen, die nie aktualisiert wurden.
So gehen Sie damit um
- Erfassen Sie den genauen Umfang jeder wichtigen Lizenz: Territorium, Dauer, erlaubte Nutzungsarten, Exklusivitaet und Unterlizenzierungsrechte.
- Pruefen Sie bei jedem Geschaeftsereignis (Uebernahme, neues Produkt, neue Geografie), ob bestehende Lizenzen den neuen Anwendungsfall abdecken.
- Verfolgen Sie Ablaufdaten von Lizenzen mit Erinnerungen, damit Sie nicht unwissentlich nach Ablauf einer Lizenz weiterarbeiten.
Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen zu diesem Begriff.