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Eigentumsvorbehalt

Ein Verkäufer behalt das Eigentum an gelieferten Waren, bis der Käufer vollständig bezahlt hat.

Definition

Der Eigentumsvorbehalt (eigendomsvoorbehoud) ermöglicht einem Verkäufer, Waren zu liefern und dabei das Rechtseigentum zu behalten, bis der Käufer den vereinbarten Preis und oft auch damit verbundene Ansprüche bezahlt hat. Er gibt dem Verkäufer bei Insolvenz des Käufers eine starke Position, da die Waren zuruckgefordert werden können, anstatt Teil der Insolvenzmasse zu werden. Die Klausel muss spätestens bei Lieferung wirksam vereinbart sein und wird häufig mit einem verlängerten (Ketten-)Vorbehalt kombiniert.

Beispiel

Ein Lieferant liefert Maschinen unter Eigentumsvorbehalt und fordert sie zuruck, wenn der Käufer für insolvent erklärt wird, bevor er bezahlt hat.

Warum dies ein Geschäftsrisiko ist

Eine Eigentumsvorbehaltsklausel, die nicht ordnungsgemäß in den Vertrag oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen einbezogen wird oder zu spat vereinbart wird (nach Lieferung), ist nichtig. Käufer, die gelieferte Waren mit eigenem Lagerbestand vermischen, können das Eigentumsrecht des Verkäufers zum Erlöschen bringen. Lieferanten, die in mehreren Rechtsordnungen tatig sind, müssen prüfen, ob der Eigentumsvorbehalt nach dem anwendbaren Recht anerkannt und wirksam ist, da nicht alle Rechtssysteme denselben Schutz bieten.

So gehen Sie damit um

  • Stellen Sie sicher, dass die Eigentumsvorbehaltsklausel in Ihren Standardbedingungen steht und dem Käufer vor oder bei Lieferung wirksam mitgeteilt wird.
  • Erwagen Sie einen verlängerten Vorbehalt, der nicht nur den Preis der spezifischen Waren, sondern auch alle bestehenden und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung abdeckt.
  • Weisen Sie Käufer schriftlich an, die Waren vor der Zahlung nicht zu verarbeiten oder zu vermischen, und fugen Sie dieses Verbot in den Vertrag ein.
  • Verifizieren Sie bei grenzuberschreitenden Transaktionen, dass der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Landes, in dem sich die Waren befinden, durchsetzbar ist.
  • Verfolgen Sie ausstehende Rechnungen gegenüber identifizierten Waren auf dem Weg oder am Käuferstandort, damit Sie wissen, welche Waren Sie bei Verzug zurückfordern können.

Rechtsquellen

Sofern nicht anders angegeben beziehen sich die Quellen auf Niederländisches Recht (Burgerlijk Wetboek, das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch); EU-Instrumente wie die DSGVO gelten in der gesamten EU. Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Andere Rechtsordnungen behandeln diese Konzepte unterschiedlich. Überprüfen Sie den aktuellen Text und Ihre Situation mit einem qualifizierten Rechtsanwalt.

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zu diesem Begriff.

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