Eigentumsvorbehalt
Ermöglicht es einem Verkäufer, das rechtliche Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung durch den Käufer zu behalten.
Was es ist
Ein Eigentumsvorbehalt bestimmt, dass das Eigentum an Waren nicht mit der Lieferung auf den Käufer übergeht, sondern erst nach vollständiger Zahlung. Bis dahin kann der Verkäufer die Waren zurückfordern, was im Insolvenzfall des Käufers einen starken Schutz bietet.
Warum es wichtig ist
Ohne ihn ist ein unbezahlter Verkäufer im Insolvenzverfahren nur einer unter vielen Gläubigern. Mit ihm behält der Verkäufer ein dingliches Recht an den Waren selbst, was die Beitreibungschancen erheblich verbessert.
So wenden Sie sie an
- Legen Sie ausdrücklich fest, dass das Eigentum erst nach vollständiger Zahlung aller fälligen Betrage übergeht.
- Nehmen Sie einen verlängerten Eigentumsvorbehalt auf, der verarbeitete oder weiterveräußerte Waren abdeckt, soweit dies durchsetzbar ist.
- Verpflichten Sie den Käufer, die vorbehaltenen Waren identifizierbar zu lagern und zu versichern.
- Räumen Sie dem Verkäufer ein vertragliches Zugangsrecht zur Inspektion und Wiederinbesitznahme der Waren ein.
Beispielformulierung
Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer sämtliche aus diesem Vertrag geschuldeten Betrage vollständig bezahlt hat.
Verhandlungstipps
- • Käufer sollten den Vorbehalt auf die konkrete Rechnung beschränken und nicht auf alle ausstehenden Forderungen erstrecken.
- • Verkäufer sollten die weitestgehend durchsetzbare Form vereinbaren, einschließlich der Erlöse aus einer Weiterveräußerung.
Häufige Fehler
- • Die Waren nicht identifizierbar zu halten, so dass der Vorbehalt nach einer Vermischung nicht mehr durchgesetzt werden kann.
- • Sich auf einen verlängerten Vorbehalt zu verlassen, der über das nach niederländischem Recht Zulässige hinausgeht.
Rechtsquellen
Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Quellen auf Niederländisches Recht (Burgerlijk Wetboek, das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch); EU-Instrumente wie die DSGVO gelten in der gesamten EU. Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Andere Rechtsordnungen behandeln diese Konzepte anders. Überprüfen Sie den aktuellen Text und Ihre Situation mit einem qualifizierten Anwalt.
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen zu dieser Klausel.