Unerlaubte Handlung (Deliktsrecht)
Eine rechtswidrige Handlung, die Schaden verursacht und ausserhalb eines Vertrages Haftung begründet.
Definition
Eine unerlaubte Handlung ist ein außervertraglicher Haftungsgrund. Sie entsteht, wenn jemand einem anderen rechtswidrig Schaden zufügt und die Handlung ihm zugerechnet werden kann. Nach Artikel 6:162 BW kann das Unrecht in einer Rechtsverletzung, einem pflichtwidrigen Tun oder Unterlassen oder einem Verhalten bestehen, das den ungeschriebenen Sorgfaltsmaßstäben der Gesellschaft widerspricht. Voraussetzungen sind Verschulden oder zurechenbares Risiko, Schaden und Kausalzusammenhang.
Beispiel
Ein Auftragnehmer, dessen Fahrlässigkeit ein benachbartes Gebäude beschädigt, kann deliktsrechtlich haftbar sein, auch ohne einen Vertrag mit dem Gebäudeeigentümer.
Warum dies ein Geschäftsrisiko ist
Deliktische Haftung entsteht unabhängig davon, ob ein Vertrag besteht oder was er aussagt; daher begrenzt ein vertraglicher Haftungsdeckel einen Deliktsanspruch nicht automatisch. Unternehmen, die durch fahrlässigen Betrieb, unsichere Produkte oder Datenmissbrauch Schaden verursachen, können mit Deliktsansprüchen von Dritten konfrontiert werden, die überhaupt keinen Vertrag mit ihnen haben. Das Fehlen einer schriftlichen Vereinbarung bietet keinen Schutz: Die gesellschaftlichen Sorgfaltsmaßstäbe setzen eine unabhängige Mindestpflicht.
So gehen Sie damit um
- Halten Sie eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung, um Schadensersatzansprüche Dritter wegen Personenschäden oder Sachschäden abzudecken, die ausserhalb eines Vertrages entstehen.
- Führen Sie betriebliche Sicherheitsstandards ein und dokumentieren Sie deren Einhaltung, damit Sie bei einem Deliktsanspruch die aufgewendete Sorgfalt nachweisen können.
- Beachten Sie, dass vertragliche Haftungsbeschränkungen möglicherweise nicht auf Deliktsansprüche Dritter ausgedehnt werden, und überprüfen Sie Ihre Verträge auf diese Lücke.
- Dokumentieren Sie bei Arbeiten in der Nähe von Dritten oder deren Vermögen die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um vorhersehbaren Schaden zu vermeiden.
Rechtsquellen
Sofern nicht anders angegeben beziehen sich die Quellen auf Niederländisches Recht (Burgerlijk Wetboek, das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch); EU-Instrumente wie die DSGVO gelten in der gesamten EU. Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Andere Rechtsordnungen behandeln diese Konzepte unterschiedlich. Überprüfen Sie den aktuellen Text und Ihre Situation mit einem qualifizierten Rechtsanwalt.
Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen zu diesem Begriff.