Haftung
Rechtliche Verantwortung, einer anderen Partei einen durch Handlung oder Unterlassung verursachten Schaden zu ersetzen.
Definition
Haftung ist die Pflicht, den Schaden zu ersetzen, den eine andere Partei infolge einer Pflichtverletzung, Fahrlässigkeit oder einer anderen unerlaubten Handlung erleidet. In Verträgen wird die Haftung für bestimmte Kategorien wie mittelbare oder Folgeschäden häufig gedeckelt oder ausgeschlossen, wobei Deckelungen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in der Regel nicht durchsetzbar sind. Nach niederländischem Recht ergibt sich die vertragliche Haftung aus Artikel 6:74 BW und die ausservertragliche (Delikts-)Haftung aus Artikel 6:162 BW.
Beispiel
Ein Vertrag begrenzt die Gesamthaftung des Lieferanten auf die im Vorjahr gezahlten Vergütungen, nimmt jedoch Betrug und Personenschäden aus.
Warum dies ein Geschäftsrisiko ist
Unkontrolliertes Haftungsrisiko ist eine der häufigsten Ursachen existenzbedrohender Streitigkeiten. Eine ungedeckelte Freistellung oder eine übersehene Ausnahme kann ein Unternehmen für Verluste verantwortlich machen, die den Vertragswert weit übersteigen. Ebenso kann ein zu weit gefasster Ausschluss nicht durchsetzbar sein und Sie ohne den angenommenen Schutz lassen.
So gehen Sie damit um
- Setzen Sie in jedem Handelsvertrag einen Haftungsdeckel: Eine Summe, die an den Vertragswert oder die jährlichen Vergütungen gekoppelt ist, ist üblich und gibt beiden Seiten Planungssicherheit.
- Listen Sie die vom Deckel ausgenommenen Kategorien auf (Betrug, Vorsatz, Tod, Personenschäden), damit diese Ausnahmen bewusst und nicht versehentlich sind.
- Stimmen Sie Ihr Haftungsrisiko auf Ihren Versicherungsschutz ab; übersteigt ein Deckel Ihr Policenlimit, wird der Versicherer die Lücke nicht füllen.
- Prüfen Sie Haftungsbeschränkungsklauseln in Lieferantenverträgen ebenso sorgfältig wie Ihre eigenen: Ein enger Lieferantendeckel kann bedeuten, dass Ihr tatsächlicher Schaden nicht erstattet wird.
Rechtsquellen
- BW 6:74 Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch: vertragliche Haftung Niederländisches Recht
- BW 6:162 Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch: unerlaubte Handlung Niederländisches Recht
Sofern nicht anders angegeben beziehen sich die Quellen auf Niederländisches Recht (Burgerlijk Wetboek, das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch); EU-Instrumente wie die DSGVO gelten in der gesamten EU. Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Andere Rechtsordnungen behandeln diese Konzepte unterschiedlich. Überprüfen Sie den aktuellen Text und Ihre Situation mit einem qualifizierten Rechtsanwalt.
Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen zu diesem Begriff.