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Unterauftragnehmer

Dritte, die ein Auftragnehmer beauftragt, einen Teil der im Hauptvertrag geschuldeten Arbeit auszuführen.

Definition

Unterauftragnehmer sind Dritte, die ein Generalunternehmer beauftragt, einen Teil seiner vertraglichen Pflichten zu erfüllen, während er selbst gegenüber dem Auftraggeber für die gesamte Leistung haftet. Verträge regeln häufig, ob Unterbeauftragung erlaubt ist, ob eine vorherige Zustimmung erforderlich ist, und verlangen die Weitergabe zentraler Bedingungen. In Lohn- und Steuerangelegenheiten kann die niederländische Kettenhaftung den Auftraggeber gesamtschuldnerisch für nicht bezahlte Löhne und Lohnsteuern in der Kette haftbar machen.

Beispiel

Ein Generalunternehmer beauftragt einen Elektro-Unterauftragnehmer; der Bauvertrag verlangt, dass dieselben Sicherheits- und Versicherungsbedingungen an diesen Unterauftragnehmer weitergegeben werden.

Warum dies ein Geschäftsrisiko ist

Ein Auftragnehmer, der ohne die erforderliche Zustimmung des Auftraggebers oder ohne Weitergabe zentraler Pflichten unterbeauftragt, riskiert einen Vertragsbruch des Hauptvertrags. Die niederländischen Kettenhaftungsregeln bedeuten, dass der Auftraggeber für nicht bezahlte Löhne und Lohnsteuern eines weiter unten in der Kette tätigen Unterauftragnehmers haftbar gemacht werden kann, selbst wenn der Generalunternehmer solvent erschien. Erbringt ein Unterauftragnehmer schlechte Leistung, trägt der Generalunternehmer das volle Risiko gegenüber dem Auftraggeber, während er gegen einen schlecht dokumentierten Untervertrag begrenzte Rechtsbehelfe hat.

So gehen Sie damit um

  • Prüfen Sie den Hauptvertrag auf etwaige Zustimmungsanforderungen, bevor ein Unterauftragnehmer beauftragt wird; holen Sie bei Bedarf schriftliche Genehmigung ein.
  • Geben Sie alle wesentlichen Pflichten aus dem Hauptvertrag an jeden Untervertrag weiter, einschließlich Sicherheit, Versicherung, Vertraulichkeit und Qualitätsstandards.
  • Prüfen Sie, ob jeder Unterauftragnehmer Löhne und Steuern rechtzeitig bezahlt, um Ihr Kettenhaftungsrisiko zu begrenzen; erwägen Sie die Nutzung einer g-rekening-Vereinbarung.
  • Führen Sie ein Register aller aktiven Unterauftragnehmer, die mit dem betreffenden Hauptvertrag verknüpft sind, damit Sie jederzeit ein klares Bild der Lieferkette haben.

Rechtsquellen

Sofern nicht anders angegeben beziehen sich die Quellen auf Niederländisches Recht (Burgerlijk Wetboek, das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch); EU-Instrumente wie die DSGVO gelten in der gesamten EU. Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Andere Rechtsordnungen behandeln diese Konzepte unterschiedlich. Überprüfen Sie den aktuellen Text und Ihre Situation mit einem qualifizierten Rechtsanwalt.

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zu diesem Begriff.

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