Freistellung
Ein vertragliches Versprechen, eine andere Partei für bestimmte Verluste oder Drittansprüche zu entschädigen.
Definition
Eine Freistellung ist eine Verpflichtung einer Partei, bestimmte Verluste der anderen zu tragen oder zu erstatten, die häufig aus Drittansprüchen wie Schutzrechtsverletzungen oder Datenschutzvorfällen entstehen. Anders als gewöhnlicher Schadensersatz kann eine Freistellung das Risiko direkt verlagern und Verluste abdecken, die nach allgemeinen Schadensersatzregeln nicht erstattungsfähig wären. Das niederländische Recht kennt kein eigenes Freistellungsgesetz; der Umfang richtet sich nach der ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien, ausgelegt anhand von Vernünftigkeit und Billigkeit.
Beispiel
Ein Softwareanbieter stellt seinen Kunden von Ansprüchen frei, dass das lizenzierte Produkt ein Patent eines Dritten verletzt.
Warum dies ein Geschäftsrisiko ist
Eine Freistellung kann eine der finanziell bedeutsamsten Klauseln in einem Vertrag sein, ist jedoch oft in Standardbestimmungen vergraben. Ist der Umfang unklar, kann ein Streit über die Deckung teurer sein als der Verlust selbst. Unternehmen, die zu weitreichende Freistellungen gewähren oder diese nicht deckeln, können mit unbegrenztem Risiko durch nie vorhergesehene Drittansprüche konfrontiert werden.
So gehen Sie damit um
- Beschreiben Sie die gedeckten Ereignisse genau: Vage Formulierungen wie "jeder Anspruch" schaffen ein viel weiteres Haftungsrisiko als beabsichtigt.
- Begrenzen Sie die Freistellung stets (oder koppeln Sie sie an Ihren Haftungsdeckel), damit das potenzielle Risiko bekannt und versicherbar ist.
- Verlangen Sie, dass die freigestellte Partei Sie unverzüglich benachrichtigt und Ihnen die Verteidigung gegen jeden Drittanspruch überlässt.
- Prüfen Sie, ob Ihre Berufshaftpflicht- oder Produkthaftpflichtversicherung die von Ihnen gewährte Freistellung abdeckt.
Rechtsquellen
Sofern nicht anders angegeben beziehen sich die Quellen auf Niederländisches Recht (Burgerlijk Wetboek, das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch); EU-Instrumente wie die DSGVO gelten in der gesamten EU. Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Andere Rechtsordnungen behandeln diese Konzepte unterschiedlich. Überprüfen Sie den aktuellen Text und Ihre Situation mit einem qualifizierten Rechtsanwalt.
Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen zu diesem Begriff.