Was ist eine Charterpartie?
Ein Getreidehändler in Hamburg muss eine volle Ladung Weizen nach Nordafrika verschiffen. Das Unternehmen hat kein eigenes Schiff. Es vereinbart daher mit dem Eigner eines Massengutfrachters, dass das Schiff diese eine Reise für den Händler fährt. Diese schriftliche Vereinbarung ist eine Charterpartie. Sie legt die Fracht fest, die Ladetermine, wie viel Zeit der Händler zum Beladen hat und was er pro Tag zahlt, wenn das Beladen länger dauert. Wer diese Bedingungen übersieht, erlebt, wie aus ein paar langsamen Tagen am Kai eine hohe Rechnung wird.
Eine Charterpartie ist der Vertrag, mit dem ein Schiff oder Laderaum darin einem Charterer zur Verfügung gestellt wird. Dieser Leitfaden behandelt Charterpartien für Seeschiffe in Deutschland, mit dem Fünften Buch des Handelsgesetzbuchs (HGB) und den gängigen Standardformularen als Ausgangspunkt. Er dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung.
Charterpartie: Zweck und Einsatz
Eine Charterpartie legt fest, wer das Schiff stellt, wer es einsetzt und wer was bezahlt. Das HGB regelt die Formen getrennt. Es unterscheidet den Reisefrachtvertrag, der zu den Seefrachtverträgen gehört, von den Schiffsüberlassungsverträgen Schiffsmiete und Zeitcharter [1].
Durch den Reisefrachtvertrag verpflichtet sich der Verfrachter, das Gut mit einem bestimmten Schiff im Ganzen, mit einem verhältnismäßigen Teil davon oder in einem bestimmt bezeichneten Raum auf einer oder mehreren bestimmten Reisen über See zum Bestimmungsort zu befördern und dort dem Empfänger abzuliefern (§ 527 Abs. 1 HGB) [1]. Jede Partei kann die schriftliche Beurkundung verlangen [1]. In der Praxis begegnen Ihnen auch die englischen Begriffe "charter party" oder kurz "charter". Es gibt drei Hauptformen.
| Form | Was der Charterer erhält | Wie der Eigner bezahlt wird | Gängiges Standardformular |
|---|---|---|---|
| Reisecharter (Reisefrachtvertrag) | Die Beförderung mit einem bestimmten Schiff auf einer oder mehreren Reisen | Fracht für die beförderte Ladung | Das allgemeine Reiseformular (GENCON) [2] |
| Zeitcharter | Ein Schiff mit Besatzung auf Zeit zur eigenen Verwendung | Zeitfracht, in der Praxis "hire" | New York Produce Exchange Form (NYPE) [2] |
| Bareboat-Charter (Schiffsmiete) | Ein Schiff ohne Besatzung zum eigenen Gebrauch | Miete für die Laufzeit | BARECON [2] |
Die Reisecharter passt zu einem Ladungsbeteiligten mit einer einzelnen Sendung. Die internationale Schifffahrtsorganisation Baltic and International Maritime Council (BIMCO) beschreibt ihr GENCON-Formular als "a general purpose agreement for the services of a ship in exchange for freight" [2]. BIMCO nennt GENCON die meistgenutzte Reisecharter im Trockenmassengut [2].
Die Zeitcharter passt zu Betreibern, die ein Schiff für Monate oder Jahre brauchen. Nach § 557 HGB überlässt der Zeitvercharterer dem Zeitcharterer ein bestimmtes Seeschiff mit Besatzung auf Zeit zu dessen Verwendung, und der Zeitcharterer zahlt die vereinbarte Zeitfracht [1]. BIMCO nennt NYPE die meistgenutzte Standard-Zeitcharter für trockene Ladung [2].
Die Bareboat-Charter funktioniert eher wie ein Leasing. Das HGB nennt sie Schiffsmietvertrag: Der Vermieter überlässt dem Mieter ein bestimmtes Seeschiff ohne Besatzung und gewährt ihm den Gebrauch während der Mietzeit (§ 553 Abs. 1 HGB) [1]. Die Miete ist mangels anderer Vereinbarung halbmonatlich im Voraus zu zahlen [1]. BIMCO beschreibt BARECON ähnlich: Der Charterer erhält Besitz und volle Kontrolle über das Schiff, mit der rechtlichen und finanziellen Verantwortung [2].
Die meisten Charterpartien beginnen mit einem dieser gedruckten Formulare. Die Parteien ergänzen sie dann um getippte Zusatzklauseln, die sogenannten "Rider". Das kostenlose Tool zur Chartervertragsprüfung markiert Rider, die das zugrunde liegende Formular wesentlich ändern [4]. Eine Charterpartie ist etwas anderes als ein Konnossement. Das ist das Ladungsdokument, das bei der Verschiffung ausgestellt wird.
Charterpartie: Parteien
Jede Charterpartie hat mindestens zwei Parteien. Meist sind rund um die Vereinbarung weitere Beteiligte im Spiel.
- Eigner oder Verfrachter. Das HGB nennt ihn beim Reisefrachtvertrag Verfrachter, bei der Zeitcharter Zeitvercharterer und bei der Schiffsmiete Vermieter [1]. Häufig ist das der Reeder, aber nicht immer.
- Charterer. Das ist beim Reisefrachtvertrag der Befrachter, bei der Zeitcharter der Zeitcharterer und bei der Schiffsmiete der Mieter [1].
- Zwischengeschalteter Charterer. Der Zeitcharterer darf das Schiff an einen Dritten weiterverchartern (§ 561 Abs. 3 HGB) [1]. Gegenüber diesem Unter-Charterer tritt er dann als Vercharterer auf. Im Englischen heißt diese Rolle "disponent owner".
- Schiffsmakler. Makler verhandeln die Charter meist für jede Seite. Die endgültigen Bedingungen stehen oft in einer zusammenfassenden Nachricht, dem "Recap", und nicht in einem unterschriebenen Entwurf. BIMCO weist darauf hin, dass Charterpartien häufig so zustande kommen [3].
- Kapitän. Der Kapitän führt die Charter auf See und im Hafen aus.
- Ablader und Empfänger. Sie liefern die Ladung an und nehmen sie in Empfang. Sie halten unter Umständen ein Konnossement, nicht die Charterpartie.
Bei der Zeitcharter ist die Arbeit klar geteilt. Der Zeitcharterer bestimmt über die Verwendung des Schiffes, der Zeitvercharterer bleibt für die Führung und die sonstige Bedienung des Schiffes verantwortlich (§ 561 Abs. 1 und 2 HGB) [1]. Beide müssen sich gegenseitig über alle wichtigen Umstände zu Schiff und Reisen unterrichten (§ 562 HGB) [1].
Die Pflichten jeder Partei folgen aus der Form. Ein Zeitcharterer zahlt Zeitfracht und erteilt Weisungen. Der Zeitvercharterer hält das Schiff in vertragsgemäßem Zustand, seetüchtig und, wenn es Güter befördert, ladungstüchtig (§ 560 HGB) [1]. Ein Reisebefrachter liefert die Ladung und benennt Lade- und Löschplätze, soweit der Vertrag ihm das überlässt. Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nichts anderes ergibt, verlädt er das Gut selbst (§ 531 Abs. 1 HGB) [1]. Für die allgemeinen Bausteine eines Vertrags lesen Sie unseren Glossareintrag zur Klausel.
Charterpartie: die wichtigsten Klauseln
Standardformulare enthalten Dutzende Klauseln. Diese bestimmen das meiste Geld und Risiko.
Schiffsbeschreibung. Name, Flagge, Größe, Tragfähigkeit und bei der Zeitcharter Geschwindigkeit und Verbrauch. Geschwindigkeit und Verbrauch sind oft eine Garantie. Das Prüftool prüft, was bei einer Verletzung passiert [4].
Laycan. Kurz für "laydays and cancelling". Das ist das Fenster, in dem das Schiff ankommen und bereit sein muss. Die Charter regelt, was passiert, wenn das Schiff das Cancelling-Datum verpasst. Für die Zeitcharter gibt das HGB eine eigene Regel: Ist vereinbart, dass das Schiff zu einem bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist bereitgestellt wird, kann der Zeitcharterer ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vereinbarung nicht erfüllt wird oder offensichtlich ist, dass sie nicht erfüllt werden wird (§ 559 Abs. 2 HGB) [1].
Fracht und Zeitfracht. Bei der Reisecharter zahlt der Befrachter Fracht für die Ladung. Bei der Zeitcharter zahlt der Zeitcharterer Zeitfracht, mangels anderer Vereinbarung halbmonatlich im Voraus (§ 565 Abs. 1 HGB) [1]. § 564 HGB teilt die Kosten auf. Der Zeitvercharterer trägt die fixen Kosten, insbesondere Besatzung, Ausrüstung, Unterhaltung und Versicherung des Schiffes [1]. Der Zeitcharterer trägt die variablen Kosten, insbesondere Hafengebühren, Lotsengelder und Schlepperhilfe, und beschafft den Treibstoff in handelsüblicher Qualität [1].
Ladezeit (laytime). Die Zeit, die die Parteien für das Laden und Löschen vereinbaren. Nach § 530 HGB beginnt die Ladezeit mit dem Tag, der auf die Anzeige der Ladebereitschaft folgt [1]. Ladezeit und Überliegezeit bemessen sich mangels abweichender Vereinbarung nach einer den Umständen angemessenen Frist [1]. Bei der Berechnung zählt das HGB die Tage fortlaufend, einschließlich Sonn- und Feiertagen [1]. Zeit, in der das Verladen aus Gründen im Risikobereich des Verfrachters unmöglich ist, zählt nicht mit [1]. BIMCO veröffentlicht die Laytime Definitions for Charter Parties 2013. Danach ist laytime der vereinbarte Zeitraum, in dem der Eigner das Schiff zum Laden oder Löschen bereithält, ohne Zahlung über die Fracht hinaus [3]. Diese Definitionen gelten nur, wenn die Charterpartie sie ausdrücklich einbezieht [3]. Ladezeit wird oft in "weather working days" gezählt. Nach den Definitionen von 2013 fällt dabei die Zeit weg, in der das Wetter das Laden unterbricht, anteilig berechnet [3].
Anzeige der Ladebereitschaft (notice of readiness, NOR). Sobald das Schiff am Ladeplatz bereit ist, muss der Verfrachter dem Befrachter die Ladebereitschaft anzeigen (§ 529 Abs. 1 HGB) [1]. Muss der Befrachter den Ladeplatz noch benennen, darf die Anzeige schon erfolgen, wenn das Schiff den Ladehafen erreicht hat [1]. Die Anzeige muss während der am Ladeplatz üblichen Geschäftsstunden erfolgen. Geht sie außerhalb davon ein, gilt sie mit Beginn der nächsten ortsüblichen Geschäftsstunde als zugegangen (§ 529 Abs. 2 HGB) [1]. Unter einer Klausel "whether in berth or not" darf das Schiff die NOR nach den BIMCO-Definitionen von einem üblichen Warteplatz im Hafen abgeben, wenn der vorgesehene Liegeplatz bei Ankunft nicht frei ist [3].
Liegegeld und Dispatch. Wartet der Verfrachter auf Grund vertraglicher Vereinbarung oder aus Gründen außerhalb seines Risikobereichs über die Ladezeit hinaus, ist das die Überliegezeit. Dafür hat er Anspruch auf eine angemessene Vergütung, das Liegegeld (§ 530 Abs. 3 HGB) [1]. Für die Ladezeit selbst kann ohne abweichende Vereinbarung keine besondere Vergütung verlangt werden (§ 530 Abs. 2 HGB) [1]. Für das Löschen gelten diese Regeln entsprechend (§ 535 Abs. 1 HGB) [1]. BIMCO beschreibt demurrage als vereinbarten Betrag für Verzögerungen nach Ablauf der Ladezeit, für die der Eigner nicht verantwortlich ist [3]. Nach den Definitionen von 2013 gelten Ausnahmen von der Ladezeit nicht für das Liegegeld, es sei denn, die Charterpartie bestimmt das ausdrücklich [3]. Dispatch ist das Gegenstück: ein vereinbarter Betrag, den der Eigner zahlt, wenn Laden oder Löschen vor Ablauf der Ladezeit fertig ist [3].
Off-hire. Bei der Zeitcharter läuft die Zeitfracht in der Regel von der Übergabe bis zur Rückgabe. § 565 Abs. 2 HGB macht eine Ausnahme [1]. Die Zahlungspflicht entfällt für die Zeit, in der das Schiff wegen Mängeln oder anderer Umstände im Risikobereich des Zeitvercharterers nicht zur vertragsgemäßen Verwendung zur Verfügung steht [1]. Ist die Verwendung nur gemindert, ist eine angemessen herabgesetzte Zeitfracht zu zahlen [1]. Lesen Sie neben dem Gesetz immer die Off-hire-Klausel Ihres Formulars.
Sicherer Hafen und sicherer Liegeplatz. Ist im Reisefrachtvertrag kein Ladehafen oder Ladeplatz benannt und muss der Befrachter ihn später benennen, muss er mit der gebotenen Sorgfalt einen sicheren Hafen oder Platz auswählen (§ 528 Abs. 2 HGB) [1]. Für den Löschhafen gilt das entsprechend (§ 535 Abs. 1 HGB) [1]. Ein Zeitcharterer, der das Schiff einen bestimmten Hafen oder Liegeplatz anlaufen lässt, muss ihn ebenfalls mit der gebotenen Sorgfalt als sicher auswählen (§ 561 Abs. 1 HGB) [1]. Vergleichen Sie die Klausel Ihrer Charter mit diesem Maßstab.
Kündigung der Reisecharter. Der Befrachter kann den Reisefrachtvertrag jederzeit kündigen (§ 532 Abs. 1 HGB) [1]. Der Verfrachter kann dann wählen: die vereinbarte Fracht und Aufwendungsersatz, angerechnet wird aber, was er infolge der Aufhebung an Aufwendungen erspart, anderweitig erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Oder er verlangt ein Drittel der vereinbarten Fracht als Fautfracht (§ 489 Abs. 2 HGB in Verbindung mit § 527 Abs. 2 HGB) [1]. Wählt er den ersten Weg, kann er auch ein etwaiges Liegegeld verlangen (§ 532 Abs. 2 HGB) [1]. Beruht die Kündigung auf Gründen in seinem Risikobereich, entfällt die Fautfracht. Der erste Anspruch entfällt dann ebenfalls, soweit die Beförderung für den Befrachter nicht von Interesse ist [1]. Verlädt der Befrachter innerhalb der Ladezeit und einer vereinbarten Überliegezeit kein Gut, kann der Verfrachter nach Maßgabe von § 490 HGB kündigen (§ 534 Abs. 1 HGB) [1].
Recht und Schiedsverfahren. Die meisten Formulare nennen ein anwendbares Recht und einen Schiedsort. Legen Sie für jede Charter den Ort und die Regeln fest. Fügen Sie Sanktions-, Kriegsrisiko- und Eisklauseln hinzu, wo das nötig ist. Unser Glossareintrag zur Compliance-Klausel erklärt das allgemeine Konzept.
Termine und Ereignisse im Lebenszyklus
Eine Charterpartie ist kurz, steckt aber voller Termine. Die meisten Streitigkeiten drehen sich darum, was zu einer bestimmten Stunde geschah. Erfassen Sie den Lebenszyklus, bevor das Schiff ausläuft.
- Fixture. Die Parteien einigen sich auf die Hauptbedingungen, oft per Recap. Notieren Sie das Datum und welches Formular und welche Rider gelten.
- Laycan. Tragen Sie das früheste Ankunftsdatum und das Cancelling-Datum in den Kalender ein. Bei der Zeitcharter gehört auch der vereinbarte Bereitstellungstermin dazu, an den das Rücktrittsrecht aus § 559 Abs. 2 HGB anknüpft [1].
- Ankunft und NOR. Halten Sie fest, wann die NOR abgegeben und angenommen wurde, und ob das während der ortsüblichen Geschäftsstunden geschah [1]. Notieren Sie, ab wann die Ladezeit läuft.
- Laufende Ladezeit. Erfassen Sie jede Unterbrechung, etwa durch Wetter, Feiertage und Verholen zwischen Liegeplätzen. Die Ausnahmen in der Charter bestimmen, was zählt.
- Liegegeld oder Dispatch. Ist die Ladezeit abgelaufen, beginnt das Liegegeld zum vereinbarten Satz. Ist das Laden früher fertig, prüfen Sie die Dispatch-Bedingungen.
- Übergabe und Rückgabe. Erfassen Sie bei Zeit- und Bareboat-Charter Daten, Orte und den Treibstoff an Bord. Der Zeitcharterer gibt das Schiff am vereinbarten Ort zurück. Endet der Vertrag durch außerordentliche Kündigung, gibt er es dort zurück, wo es sich bei Wirksamwerden der Kündigung befindet (§ 569 HGB) [1]. Der Mieter einer Bareboat-Charter gibt das Schiff im selben Zustand zurück, abgesehen von der Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch (§ 554 Abs. 2 HGB) [1].
- Zeitfrachtzahlungen. Zeitfracht wird oft im Voraus in Raten gezahlt. Erfassen Sie Off-hire-Zeiten, damit jede Kürzung belegt ist.
- Ansprüche. Viele Charterpartien enthalten eigene Fristen für Liegegeld und andere Ansprüche. Lesen Sie sie und tragen Sie sie ein. Ansprüche aus Seefrachtverträgen, zu denen der Reisefrachtvertrag gehört, und aus Schiffsüberlassungsverträgen verjähren in einem Jahr (§ 605 HGB) [1]. Beim Reisefrachtvertrag beginnt die Frist mit dem Tag, an dem das Gut am Ende der letzten Reise abgeliefert wurde oder hätte abgeliefert werden müssen. Bei Zeitcharter und Schiffsmiete beginnt sie mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 607 Abs. 1 und 3 HGB) [1]. Eine Erklärung, mit der der Gläubiger Ersatzansprüche erhebt, hemmt die Verjährung, bis der Schuldner die Erfüllung ablehnt. Beides bedarf der Textform (§ 608 HGB) [1].
Manche Charterpartien laufen in der Praxis über Verlängerungsoptionen einer Zeitcharter weiter. Verfolgen Sie den Termin, bis zu dem Sie die Option ausüben müssen, so genau wie das Enddatum. Der Glossareintrag zum Vertragslebenszyklus erklärt die allgemeinen Phasen. Der Leitfaden zu Vertragsterminen und automatischen Verlängerungen zeigt, wie Enddaten und Kündigungsfristen in Contracko funktionieren.
Risiken und häufige Fehler
Charterpartien scheitern an vorhersehbaren Stellen. Die meisten Fehler entstehen, weil das Formular gelesen wurde, die Rider aber nicht.
- Sich auf das gedruckte Formular verlassen. Rider gehen den Standardklauseln oft vor. Lesen Sie die gesamte Charter als ein Dokument.
- Annehmen, dass Ladezeitbegriffe überall dasselbe bedeuten. Die BIMCO-Definitionen von 2013 gelten nur, wenn die Charter sie einbezieht [3]. Ohne diesen Verweis hängt die Bedeutung vom anwendbaren Recht und vom übrigen Vertrag ab.
- Liegegeld wie Ladezeit behandeln. Nach den Definitionen von 2013 gelten Ausnahmen von der Ladezeit nicht für das Liegegeld, es sei denn, die Charter sagt es [3]. Ein Regentag kann so die Ladezeit anhalten und trotzdem beim Liegegeld mitzählen.
- Keine Ladezeit oder Überliegezeit festlegen. Ohne Vereinbarung bemessen sich beide nach einer den Umständen angemessenen Frist (§ 530 Abs. 4 HGB) [1]. Eine feste Zahl gibt das Gesetz nicht vor, und über das Angemessene lässt sich streiten. Legen Sie beide Zeiträume lieber selbst fest.
- Sonn- und Feiertage falsch zählen. Das HGB zählt sie bei der Berechnung der Lade- und Überliegezeit mit [1]. Wer das Gegenteil annimmt, rechnet Liegegeld falsch.
- Zeitfracht nach Gefühl kürzen. Die Zahlungspflicht entfällt nach § 565 Abs. 2 HGB nur für Umstände im Risikobereich des Zeitvercharterers [1]. Solange ein fälliger Zeitfrachtanspruch offen ist, darf der Zeitvercharterer seine Leistungen verweigern, auch die Übernahme von Gut und die Ausstellung von Konnossementen (§ 568 HGB) [1]. Für seine Forderungen hat er zudem ein Pfandrecht an Sachen des Zeitcharterers an Bord, einschließlich des Treibstoffs, und an dessen Forderungen aus Fracht- und Unterzeitcharterverträgen, die mit dem Schiff erfüllt werden (§ 566 HGB) [1]. Für künftige Entschädigungsforderungen und nicht fällige Zeitfracht besteht dieses Pfandrecht nicht [1].
- Fristen für Ansprüche aus dem Blick verlieren. Vertragliche Fristen für Liegegeldforderungen können kurz sein. Die gesetzliche Verjährung von einem Jahr nach § 605 HGB kommt hinzu [1]. Erheben Sie Ansprüche in Textform, damit die Hemmung nach § 608 HGB greift [1].
- Ungleiche Charters in einer Kette. Eine Untercharter kann andere Bedingungen haben als die Hauptcharter. Die Partei in der Mitte kann dann aus der einen Charter haften und aus der anderen ungeschützt sein.
Das sind in erster Linie Vertragsrisiken. Unser Glossareintrag zum Vertragsrisikomanagement beschreibt einen allgemeinen Ansatz. Für eine schnelle erste Durchsicht einer bestimmten Charter prüft das Tool zur Chartervertragsprüfung Fracht und Hire, Ladezeit, Liegegeld, Off-hire, Garantien für Geschwindigkeit und Verbrauch, Rückgabe und Schiedsverfahren [4].
Checkliste für das Vertragsmanagement
Nutzen Sie diese Liste für jede Charter. Sie funktioniert für Eigner, Charterer und Betreiber in der Mitte einer Kette.
Beim Fixture erfassen
- Schiffsname und Form: Reise-, Zeit- oder Bareboat-Charter
- Standardformular und Ausgabe, dazu jeder Rider und jeder Nachtrag
- Parteien, Makler und ob es eine Hauptcharter oder eine Untercharter ist
- Fracht- oder Hire-Satz, Zahlungstermine und Bankverbindung
- Ladezeitbedingungen, Sätze für Liegegeld und Dispatch, Überliegezeit und ob die Definitionen von 2013 einbezogen sind
- Formulierung zu sicherem Hafen und sicherem Liegeplatz
- Anwendbares Recht, Schiedsort und Schiedsregeln
- Fristen für Ansprüche in der Charter selbst
In den Kalender eintragen
- Beginn des Laycan und Cancelling-Datum
- Zeitpunkt der NOR und Beginn der Ladezeit
- Fälligkeiten der Zeitfrachtraten
- Termine für Übergabe, Rückgabe und Optionsausübung
- Jede Anspruchsfrist, mit Vorlaufzeit für die Unterlagen, und die gesetzliche Verjährung von einem Jahr
Regelmäßig prüfen
- Jede laufende Zeitcharter, monatlich: gezahlte Zeitfracht, Off-hire-Zeiten und Leistungsansprüche
- Jede abgeschlossene Reise: Ladezeitaufstellung und Liegegeldforderung innerhalb der Frist der Charter
- Jährlich: verwendete Standardformulare gegen die neuesten Ausgaben, etwa GENCON 2022, NYPE 2015 und BARECON 2017 [2]
Ein gemeinsames Verzeichnis hilft dabei. Ein Vertrags-Repository hält jede Charter und ihre Rider zusammen. Mit der Vertragsdatenextraktion liest Contracko Datumsangaben, Parteien, Beträge, Kündigungsfristen und eigene Felder aus hochgeladenen Verträgen aus [4]. Ablauferinnerungen verfolgen Verlängerungstermine, Enddaten, Kündigungstermine und eigene Ereignisse wie Verpflichtungen oder Meilensteine [4]. Weitere Gewohnheiten, mit denen Akten aktuell bleiben, finden Sie in diesen Best Practices für das Vertragsmanagement. Wenn Sie jede Charter an einem Ort haben möchten, starten Sie eine kostenlose Testphase.
Quellen
[1] Bundesministerium der Justiz, Handelsgesetzbuch (HGB), Fünftes Buch Seehandel (§§ 489, 490, 527 bis 535, 553, 554, 557 bis 569 und 605 bis 608). gesetze-im-internet.de/hgb
[2] BIMCO. Vertragsseiten zu GENCON 2022, NYPE 2015 und BARECON 2017. bimco.org/contractual-affairs/bimco-contracts/contracts
[3] BIMCO, Laytime Definitions for Charter Parties 2013 (laytime, notice of readiness, demurrage und despatch). bimco.org/contractual-affairs/bimco-contracts/contracts/laytime-definitions-for-charter-parties-2013
[4] Contracko. Tool zur Chartervertragsprüfung und Funktionsseiten zu Datenextraktion und Ablauferinnerungen. contracko.com/tools/charter-party-review, contracko.com/features
Die Bilder in diesem Artikel wurden mithilfe von KI erstellt.
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