Benchmarkingklausel
Eine Klausel, die es erlaubt, Preise oder Serviceniveaus mit dem Markt zu vergleichen und entsprechend anzupassen.
Definition
Eine Benchmarkingklausel ermöglicht dem Auftraggeber den periodischen Vergleich von Preisen und Leistung des Lieferanten mit dem breiteren Markt -- in der Regel durch einen unabhängigen Benchmarker -- und die Vertragsanpassung, wo dieser aus dem Rahmen gefallen ist. Sie schützt vor schrittweisem Wertverlust bei langfristigen Outsourcingdeals. Die Klausel beruht auf Vertragsfreiheit und hat keine spezifische gesetzliche Verankerung.
Beispiel
Alle zwei Jahre benchmarkt ein unabhängiges Unternehmen die Managed-Services-Gebühren gegen vergleichbare Verträge, und Preise über dem Marktmedian werden gesenkt.
Warum dies ein Geschäftsrisiko ist
Ohne Benchmarkingklausel können langfristige Outsourcingkunden für Jahre an überteuerte Tariefe gebunden sein, weil die Wechselkosten zu hoch sind. Lieferanten laufen das umgekehrte Risiko: Eine aggressiv formulierte Klausel kann jede Periode Preissenkungen erzwingen, ohne Investitionen, Inflation oder verbesserten Leistungsumfang seit dem ursprünglichen Vertrag zu berücksichtigen.
So gehen Sie damit um
- Legen Sie Benchmarkingfrequenz, Auswahlkriterien für den unabhängigen Benchmarker und Kostentragung fest, um Streitigkeiten vor der ersten Übung zu vermeiden.
- Definieren Sie die Vergleichsmethode: welche Marktdatenquellen, welche Peer-Verträge und welche Anpassungen für Unterschiede in Umfang oder Qualität vorgenommen werden.
- Vereinbaren Sie einen Abhilfemechanismus -- Preisanpassung, Verhandlungsfenster, Kündigungsrecht -- und was passiert, wenn die Parteien sich nach dem Benchmarkergebnis nicht einigen können.
- Setzen Sie eine Kalendererinnerung für das Benchmarking-Auslögedatum, damit das Recht ausgeübt wird, bevor das vertragliche Fenster schließt.
- Nehmen Sie einen Boden für den maximalen Preisrückgang pro Zyklus auf, um Lieferanten vor unverhältnismäßigen Anpassungen durch temporäre Markteinbrüche zu schützen.
Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen zu diesem Begriff.