Wettbewerbsverbot Lieferant
Eine Klausel, die einen Lieferanten darin einschränkt, mit dem Kunden zu konkurrieren oder Wettbewerber des Kunden zu beliefern.
Definition
Ein Wettbewerbsverbot für Lieferanten schränkt einen Lieferanten darin ein, mit dem Kunden zu konkurrieren oder bestimmte Wettbewerber während, und manchmal nach, dem Vertrag zu beliefern. Da solche Beschränkungen Märkte abschotten können, werden sie am Wettbewerbsrecht gemessen: Das niederländische Kartellverbot und das EU-Äquivalent begrenzen den zulässigen Umfang und die Dauer. Zu weite oder zu lange Beschränkungen riskieren wegen Wettbewerbswidrigkeit nichtig zu sein.
Beispiel
Ein zweijähriges Wettbewerbsverbot für Lieferanten, das einen ganzen Kontinent abdeckt, wird als unverhältnismäßige Wettbewerbsbeschränkung für nichtig erklärt.
Warum dies ein Geschäftsrisiko ist
Ein Wettbewerbsverbot für Lieferanten, das in geografischem Umfang, Produktabdeckung oder Dauer zu weit gefasst ist, riskiert wegen des Wettbewerbsrechts nichtig zu sein und lässt den Kunden schutzlos. Ist es wirksam, aber der Lieferant verstößt dagegen, ist der Beweis und die Bezifferung des Schadens komplex und kostspielig. Kunden, die auf diese Klauseln vertrauen, ohne ihre rechtlichen Grenzen zu verstehen, können feststellen, dass sie genau dann nicht durchsetzbar sind, wenn sie am dringendsten benötigt werden.
So gehen Sie damit um
- Beschreiben Sie die verbotene Tätigkeit präzise: Lieferung an definierte Kunden oder Belieferung einer benannten Liste von Wettbewerbern, anstatt einer allgemeinen Marktbeschränkung.
- Halten Sie die Dauer innerhalb der wettbewerbsrechtlichen Safe Harbours: Nach der Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen dürfen Wettbewerbsverbotspflichten üblicherweise fünf Jahre nicht überschreiten.
- Führen Sie eine Marktanteilsprüfung durch: Die Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen setzt voraus, dass beide Parteien unter einem Marktanteil von 30 % bleiben.
- Holen Sie rechtlichen Rat ein, bevor Sie ein weitreichendes Wettbewerbsverbot für Lieferanten aufnehmen, insbesondere bei Verträgen mit erheblicher Laufzeit oder geografischer Reichweite.
Rechtsquellen
- Mw art. 6 Niederländisches Wettbewerbsgesetz: Kartellverbot Niederländisches Recht
- VWEU art. 101 AEUV: Verbot wettbewerbswidriger Vereinbarungen EU-Recht
Sofern nicht anders angegeben beziehen sich die Quellen auf Niederländisches Recht (Burgerlijk Wetboek, das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch); EU-Instrumente wie die DSGVO gelten in der gesamten EU. Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Andere Rechtsordnungen behandeln diese Konzepte unterschiedlich. Überprüfen Sie den aktuellen Text und Ihre Situation mit einem qualifizierten Rechtsanwalt.
Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen zu diesem Begriff.