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Matching Rights und Vorkaufsrecht

Erlaubt einem bestehenden Vertragspartner, ein Drittangebot zu erreichen, bevor der Rechteinhaber es annehmen darf.

Was es ist

Ein Matching Right, oft als Vorkaufsrecht bezeichnet, verpflichtet den Rechteinhaber, jedes ernsthafte Drittangebot vor der Annahme dem bestehenden Partner vorzulegen und mit ihm abzuschließen, wenn dieser die Konditionen erreicht. Eine verwandte, schwächere Form, das Recht auf Erstverhandlung, verlangt lediglich ein exklusives Verhandlungsfenster, bevor der Rechteinhaber an den Markt gehen darf.

Warum es wichtig ist

Für den bestehenden Partner schützt es eine Investition in eine Beziehung, die er nicht verlieren will. Für den Rechteinhaber ist es eine stille Steuer auf den Wert des eigenen Inventars: Ein ernsthafter Bieter gibt womöglich gar kein Angebot ab, weil er weiß, dass es nur den Preis des bestehenden Partners bestimmt. Die kommerzielle Wirkung hängt daher weniger vom Recht selbst ab als davon, wie sichtbar es zu Beginn des Verlängerungszyklus ist.

So wenden Sie sie an

  • Legen Sie ein kurzes, definiertes Matching-Fenster fest, gemessen in Werktagen ab Übermittlung der Drittkonditionen.
  • Regeln Sie, was "erreichen" bedeutet: nur der Preis oder Preis samt Laufzeit, Leistungen und Zahlungsprofil.
  • Schließen Sie Angebote aus, die nicht erreichbar sind, etwa wenn ein Bieter nicht-monetären strategischen Wert bietet.
  • Verfolgen Sie das Recht neben dem Verlängerungsdatum, da es durch den Marktprozess und nicht durch den Vertragsablauf ausgelöst wird.

Beispielformulierung

Vor Annahme eines Drittangebots für die Rechte teilt der Rechteinhaber dem Sponsor dessen wesentliche Konditionen mit. Der Sponsor kann innerhalb von zehn (10) Werktagen einen Vertrag zu für den Rechteinhaber nicht ungünstigeren Konditionen wählen; in diesem Fall schließt der Rechteinhaber mit dem Sponsor ab.

Verhandlungstipps

  • Rechteinhaber sollten ein Recht auf Erstverhandlung bevorzugen, das den Wettbewerb im Markt erhält.
  • Bestehende Partner sollten die vollständigen Drittkonditionen verlangen, keine Zusammenfassung, damit auf gleicher Grundlage nachgezogen werden kann.

Häufige Fehler

  • Das Recht vergessen, bis ein Drittvertrag bereits vereinbart ist, was den Rechteinhaber einem Anspruch aussetzt.
  • Das Erreichen allein am Preis festmachen, sodass ein bestehender Partner die Vergütung erreicht, aber eine wesentlich kürzere Laufzeit bietet.

Rechtsquellen

Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Quellen auf Niederländisches Recht (Burgerlijk Wetboek, das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch); EU-Instrumente wie die DSGVO gelten in der gesamten EU. Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Andere Rechtsordnungen behandeln diese Konzepte anders. Überprüfen Sie den aktuellen Text und Ihre Situation mit einem qualifizierten Anwalt.

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen zu dieser Klausel.

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