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Was ist ein Term Sheet? Bindung, Klauseln und Checkliste

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Lou Van Reemst 15. Okt. 2026

Ein Term Sheet ist ein kurzes Dokument mit den Eckpunkten eines Geschäfts, bevor die Parteien die verbindlichen Verträge ausarbeiten. Ein Beispiel: Eine junge Leipziger Gesellschaft für Logistiksoftware und ein Venture-Capital-Fonds unterzeichnen ein vierseitiges Term Sheet. Es sieht 4 Millionen Euro Investment bei einer Pre-Money-Bewertung von 16 Millionen Euro vor. Dazu kommen eine 1x nicht partizipierende Liquidationspräferenz, ein Sitz im Beirat und 45 Tage Exklusivität. Nur Exklusivität, Vertraulichkeit und Kosten sind bindend. Das Unternehmen darf also 45 Tage nicht mit anderen Investoren verhandeln, der Fonds kann aber noch abspringen. Geld fließt erst beim Closing, nach Beteiligungsvertrag und notariell beurkundetem Kapitalerhöhungsbeschluss.

Dieser Leitfaden behandelt Term Sheets bei Finanzierungsrunden und anderen Geschäften in Deutschland, vor allem nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Er ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten bestimmt das Recht, das Ihr eigenes Term Sheet für anwendbar erklärt.

Dieselbe Idee begegnet Ihnen unter anderen Namen. Ein Letter of Intent (LOI), auf Deutsch Absichtserklärung, deckt oft ähnliche Punkte in Briefform ab. Ein Memorandum of Understanding (MOU) ist eng verwandt. In der britischen Praxis heißt ein ähnliches Dokument "Heads of Terms". Bei Krediten spricht man vom Term Sheet für eine Finanzierung. Der Name entscheidet nie, ob das Dokument bindet. Das entscheiden der Wortlaut und das Verhalten der Parteien.

Term Sheet: Zweck und Einsatz

Mit einem Term Sheet einigen sich die Parteien auf die wirtschaftlichen Bedingungen und die Kontrolle, bevor sie Anwälte lange Verträge entwerfen lassen. Aus einer Verhandlung wird so eine Übersicht von einer oder wenigen Seiten. Danach dient sie beiden Rechtsteams als Vorgabe für die Entwürfe.

Term Sheets kommen vor allem in diesen Situationen vor:

  • Venture Capital und Wachstumskapital. Ein Unternehmen und der Lead-Investor einigen sich auf Preis, Vorzugsrechte und Governance für eine Finanzierungsrunde.
  • Kredite und Venture Debt. Kreditgeber und Kreditnehmer einigen sich auf Betrag, Zins, Gebühren, Zahlungsbedingungen, Sicherheiten und die Laufzeit, bevor der Kreditvertrag entsteht.
  • Fusionen und Übernahmen. Ein Käufer skizziert Preis, Struktur und Bedingungen, bevor die Due Diligence beginnt.
  • Lizenzen und Kooperationen. Zwei Unternehmen einigen sich auf Vergütung, Lizenzgebühren und Umfang, bevor ein Lizenz- oder Kooperationsvertrag entsteht. Unser englischsprachiger Leitfaden zu Partnership Agreements erklärt diesen Vertragstyp.
  • Gewerbemieten. Vermieter und Mieter einigen sich auf Miete, Laufzeit und Ausbau, bevor der Mietvertrag entsteht.

Term Sheet und endgültige Verträge

Das Term Sheet ist eine Zusammenfassung. Die endgültigen Verträge sind die bindenden Dokumente, die diese Zusammenfassung umsetzen. Bei einer Finanzierungsrunde in eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind das meist drei Dokumente. Der Beteiligungsvertrag regelt die Übernahme neuer Geschäftsanteile und das Closing. Die Gesellschaftervereinbarung regelt das Verhältnis der Gesellschafter untereinander. Der Gesellschaftsvertrag, oft Satzung genannt, enthält die Regeln, die für die Gesellschaft selbst gelten.

Jeder Punkt aus dem Term Sheet landet in einem dieser Dokumente. Die Tabelle zeigt eine übliche Verteilung. Ihr eigenes Geschäft kann Punkte anders verteilen.

Punkt im Term SheetLandet meist in
Preis, Betrag, Bedingungen für das ClosingBeteiligungsvertrag
Gewinnverteilung, Verteilung bei Liquidation, KapitalerhöhungGesellschaftsvertrag, oft ergänzt durch die Gesellschaftervereinbarung
Zustimmungsvorbehalte (Vetorechte der Investoren)Gesellschaftsvertrag oder Gesellschaftervereinbarung
Informationsrechte, Rechte zur Teilnahme an späteren RundenGesellschaftervereinbarung
Beirat, Mitverkaufspflicht (Drag-along)Gesellschaftervereinbarung, teils Gesellschaftsvertrag
Verfügungsbeschränkungen für Anteile der GründerGesellschaftsvertrag und Gesellschaftervereinbarung

Der Gesellschaftsvertrag wiegt am schwersten. Nach deutschem GmbH-Recht wird der Gewinn nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile verteilt, doch der Gesellschaftsvertrag kann einen anderen Maßstab festsetzen (§ 29 Abs. 3 GmbHG) [2]. Bei der Liquidation einer GmbH gilt dasselbe für das verbleibende Vermögen (§ 72 GmbHG) [2]. Eine abweichende Verteilung aus dem Term Sheet braucht deshalb eine Grundlage im Gesellschaftsvertrag. Für einen Verkaufserlös bei einem Exit regeln die Gesellschafter die Präferenz meist vertraglich in der Gesellschaftervereinbarung.

Term Sheet: Parteien

Jedes Term Sheet nennt mindestens zwei Parteien. Bei einer Finanzierungsrunde sind das die Gesellschaft, die neue Anteile ausgibt, und der Lead-Investor. Weitere Investoren steigen meist zu den Bedingungen des Lead-Investors ein. Bei einem Kredit sind es Kreditnehmer und Kreditgeber, dazu ein etwaiger Bürge. Bei einer Übernahme sind es Käufer und Verkäufer oder die Gesellschafter der Zielgesellschaft.

Jede Partei hat zwischen Unterzeichnung und Closing eine eigene Aufgabe:

  • Die Gesellschaft oder der Kreditnehmer gewährt Einblick in die Unterlagen, führt das Geschäft normal weiter und hält die Exklusivität ein.
  • Der Lead-Investor oder Kreditgeber schließt die Due Diligence ab, holt interne Freigaben ein und prüft die Entwürfe der endgültigen Verträge.
  • Gründer und bestehende Gesellschafter müssen oft zustimmen, die Gesellschaftervereinbarung unterzeichnen oder neue Verfügungsbeschränkungen akzeptieren. Gründer unterzeichnen manchmal auch neue Vereinbarungen zu ihrer Tätigkeit. Unser englischsprachiger Leitfaden zu Employment Contracts erklärt diesen Vertragstyp.
  • Anwälte und Notar setzen die Zusammenfassung in bindende Verträge und Urkunden um. Sie sind Berater oder Amtsträger, keine Partei.

Prüfen Sie, wer unterzeichnet und in welcher Funktion. Eine Gesellschaft handelt durch Personen, die sie vertreten dürfen. Nach deutschem GmbH-Recht ändert eine Kapitalerhöhung den Betrag des Stammkapitals, der im Gesellschaftsvertrag steht (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG) [2]. Eine solche Änderung beschließen die Gesellschafter mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen (§ 53 Abs. 1 und 2 GmbHG) [2]. Der Gesellschaftsvertrag kann weitere Erfordernisse aufstellen [2]. Dieser Beschluss fällt meist beim Closing, nicht beim Term Sheet.

Term Sheet: wichtige Klauseln

Die meisten Term Sheets teilen ihre Klauseln in zwei Gruppen. Die erste Gruppe beschreibt das geplante Geschäft und ist meist nicht bindend. Die zweite Gruppe begründet Pflichten, die schon ab Unterzeichnung gelten. Ein klares Term Sheet sagt für jede Bestimmung, zu welcher Gruppe sie gehört.

Wirtschaftliche Bedingungen (meist nicht bindend)

  • Betrag und Preis. Die gesamte Investitionssumme, die Pre-Money-Bewertung und der Preis je Anteil.
  • Optionspool. Wie viele Anteile oder virtuelle Anteile für Mitarbeitende reserviert werden, und ob dieser Pool vor oder nach dem neuen Geld zählt. Ein Pool, der in der Pre-Money-Bewertung zählt, verwässert die bisherigen Gesellschafter, nicht den neuen Investor.
  • Liquidationspräferenz. Was Investoren bei einem Verkauf oder einer Auflösung zuerst erhalten. Eine 1x nicht partizipierende Präferenz zahlt das Investment zurück oder den Anteil des Investors am Erlös, je nachdem, was höher ist. Eine partizipierende Präferenz zahlt das Investment zurück und danach zusätzlich einen Anteil am Rest.
  • Gewinnverteilung. Ob Investoren bei Ausschüttungen bevorzugt werden. In einer deutschen GmbH braucht ein abweichender Maßstab eine Grundlage im Gesellschaftsvertrag (§ 29 Abs. 3 GmbHG) [2].
  • Verwässerungsschutz. Wie die Beteiligung des Investors angepasst wird, wenn die Gesellschaft später Anteile zu einem niedrigeren Preis ausgibt. Broad-Based Weighted Average und Full Ratchet sind die bekanntesten Methoden.

Kontrolle (meist nicht bindend)

  • Beirat oder Geschäftsführung. Wie viele Sitze jede Gruppe besetzen darf.
  • Zustimmungsvorbehalte. Entscheidungen, die die Gesellschaft nicht ohne Zustimmung einer bestimmten Mehrheit der Investoren treffen darf.
  • Mitverkaufspflicht (Drag-along). Wann andere Gesellschafter bei einem Verkauf mitverkaufen müssen, den eine bestimmte Gruppe gebilligt hat. Nach deutschem GmbH-Recht bedarf eine Vereinbarung, die einen Gesellschafter zur Abtretung eines Geschäftsanteils verpflichtet, der notariellen Form (§ 15 Abs. 4 GmbHG) [2]. Eine ohne diese Form getroffene Vereinbarung wird nach derselben Vorschrift erst durch den notariellen Abtretungsvertrag gültig [2]. Eine Drag-along-Regel kann darunter fallen. Deshalb wird die Gesellschaftervereinbarung in Deutschland häufig notariell beurkundet.

Rechte der Investoren (meist nicht bindend)

  • Informationsrechte. Welche Finanzzahlen die Gesellschaft liefert, und wann.
  • Bezugsrechte für spätere Runden. Das Recht, sich an künftigen Kapitalerhöhungen anteilig zu beteiligen.
  • Exit-Regeln. Absprachen über einen späteren Verkauf oder Börsengang und wer dabei mitverkaufen darf.

Meist bindende Klauseln

  • Exklusivität oder No-Shop. Die Gesellschaft verpflichtet sich, für einen bestimmten Zeitraum keine anderen Angebote zu suchen oder zu verhandeln. Nach deutschem Recht kann eine geschuldete Leistung auch in einem Unterlassen bestehen (§ 241 Abs. 1 BGB) [1].
  • Vertraulichkeit. Die Parteien behandeln die Bedingungen vertraulich.
  • Kosten. Wer die Anwaltskosten jeder Seite trägt, und ob dafür eine Obergrenze gilt.
  • Anwendbares Recht. Welches Recht für die bindenden Bestimmungen gilt.

Das kostenlose Tool zur Prüfung von Term Sheets von Contracko liest ein hochgeladenes Term Sheet einer Venture-Finanzierung mit künstlicher Intelligenz (KI). Es markiert unter anderem Bewertung, Liquidationspräferenz, Optionspool, Boardzusammensetzung, Schutzklauseln, Verwässerungsschutz, Exklusivität und welche Bedingungen bindend sind [5].

Wann ein Term Sheet bindet

Ein Vermerk "unverbindlich" ist ein starkes Indiz, aber nicht das Ende der Prüfung. Nach § 145 BGB ist in Deutschland an seinen Antrag gebunden, wer einem anderen einen Vertragsschluss anträgt, es sei denn, er hat die Gebundenheit ausgeschlossen [1]. Ein klarer Unverbindlichkeitsvermerk kann einen solchen Ausschluss ausdrücken. Ob er für das ganze Dokument gilt, ist eine Frage der Auslegung.

Bei Zweifeln stellen sich nach deutschem Recht vor allem diese Fragen:

  1. Haben sich die Parteien über alle Punkte geeinigt, über die nach der Erklärung auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll? Solange das nicht der Fall ist, ist der Vertrag im Zweifel nicht geschlossen (§ 154 Abs. 1 BGB) [1].
  2. Reicht es, dass einzelne Punkte schriftlich festgehalten sind? Die Verständigung über einzelne Punkte ist nach § 154 Abs. 1 Satz 2 BGB auch dann nicht bindend, wenn eine Aufzeichnung stattgefunden hat [1]. Ein Term Sheet ist eine solche Aufzeichnung.
  3. Haben die Parteien eine notarielle Beurkundung verabredet? Dann ist der Vertrag im Zweifel nicht geschlossen, bis die Beurkundung erfolgt ist (§ 154 Abs. 2 BGB) [1].
  4. Was wollten die Parteien wirklich? Bei der Auslegung ist der wirkliche Wille zu erforschen, nicht der buchstäbliche Sinn (§ 133 BGB) [1]. Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern (§ 157 BGB) [1].

Auch das Verhandeln selbst hat in Deutschland Folgen. Nach § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB entsteht schon durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 BGB [1]. Es kann jede Seite zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen der anderen verpflichten [1]. Diese vorvertragliche Haftung heißt traditionell culpa in contrahendo. Verletzt eine Seite eine solche Pflicht, kann die andere nach § 280 Abs. 1 BGB in Deutschland Schadensersatz verlangen, außer die Pflichtverletzung ist nicht zu vertreten [1]. Wann der Abbruch von Verhandlungen eine solche Pflicht verletzt, sagt das BGB nicht ausdrücklich. Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Ein Beispiel aus den Vereinigten Staaten zeigt, wie weit ein "unverbindliches" Term Sheet reichen kann. Es gilt nicht als deutsches Recht. Zwei Unternehmen aus der Biowaffenabwehr hatten ein zweiseitiges Lizenz-Term-Sheet mit dem Vermerk "Non Binding Terms" in der Fußzeile [3]. Spätere unterzeichnete Verträge verpflichteten sie, eine Lizenz nach diesem Term Sheet in gutem Glauben zu verhandeln. Der Delaware Supreme Court hielt 2013 diese Verhandlungspflicht nach dem Recht von Delaware für durchsetzbar [3]. Nach Zurückverweisung sprach der Court of Chancery 113 Millionen Dollar Schadensersatz zu, und der Delaware Supreme Court bestätigte das 2015 [4].

Termine und Ereignisse im Lebenszyklus

Ein Term Sheet lebt Wochen, nicht Jahre, aber seine Termine prägen das ganze Geschäft. Erfassen Sie diese Termine aus einem unterzeichneten Term Sheet bei einer Finanzierungsrunde in Deutschland:

TerminWas er bestimmt
Annahmefrist des AngebotsBis wann ein noch nicht unterzeichnetes Term Sheet angenommen werden kann
UnterzeichnungAb wann Exklusivität und Vertraulichkeit gelten
Ende der ExklusivitätAb wann die Gesellschaft wieder mit anderen Investoren sprechen darf
Geplantes ClosingBis wann die endgültigen Verträge unterzeichnet und die Einlagen geleistet sein sollen
NotarterminWann der Kapitalerhöhungsbeschluss beurkundet und die Übernahmeerklärungen abgegeben werden
Eintragung im HandelsregisterAb wann die Satzungsänderung rechtlich wirkt
InformationspflichtenWiederkehrende Fristen für Finanzzahlen nach dem Closing

Die Annahmefrist hat auch eine gesetzliche Seite. Hat der Antragende eine Frist bestimmt, kann die Annahme nach deutschem Recht nur innerhalb dieser Frist erfolgen (§ 148 BGB) [1]. Wer ein Term Sheet mit Änderungen zurückschickt, nimmt nicht an. Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt nach § 150 Abs. 2 BGB in Deutschland als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag [1].

Der Vertragslebenszyklus eines Term Sheets hat meist fünf Schritte:

  1. Verhandeln und unterzeichnen. Die bindenden Bestimmungen treten in Kraft, und die Exklusivitätsfrist beginnt.
  2. Due Diligence. Der Investor prüft die Gesellschaft, während die Anwälte die endgültigen Verträge entwerfen.
  3. Closing. Die Gesellschafter beschließen die Kapitalerhöhung, die Verträge werden unterzeichnet und die Einlagen fließen. Stockt das Geschäft, erlischt das Term Sheet oder die Exklusivität läuft einfach aus.
  4. Notar und Handelsregister. Nach deutschem GmbH-Recht muss der Beschluss über die Satzungsänderung notariell beurkundet werden (§ 53 Abs. 3 GmbHG) [2]. Jeder neue Geschäftsanteil braucht eine notariell aufgenommene oder beglaubigte Übernahmeerklärung des Übernehmers (§ 55 Abs. 1 GmbHG) [2]. Die Erhöhung wird zur Eintragung angemeldet, nachdem das erhöhte Kapital durch Übernahmen gedeckt ist (§ 57 Abs. 1 GmbHG) [2]. Die Satzungsänderung hat keine rechtliche Wirkung, bevor sie im Handelsregister am Sitz der Gesellschaft eingetragen ist (§ 54 Abs. 3 GmbHG) [2]. Manchmal wirkt ein Notar an einer Veränderung im Gesellschafterkreis oder im Umfang der Beteiligungen mit. Dann reicht er nach deren Wirksamwerden unverzüglich anstelle der Geschäftsführer eine neue Gesellschafterliste zum Handelsregister ein (§ 40 Abs. 2 GmbHG) [2].
  5. Rechte nach dem Closing. Das Term Sheet ist nun ersetzt, aber die Rechte, die es zusammenfasste, leben im Gesellschaftsvertrag und in den Verträgen weiter.

Termine nach dem Closing können Jahre laufen. Eine Gesellschaftervereinbarung bestimmt zum Beispiel oft, innerhalb welcher Frist Jahres- und Quartalszahlen an die Investoren gehen. Übernehmen Sie die Fristen aus Ihrer eigenen Vereinbarung.

Achten Sie am genauesten auf die Exklusivität. Sie endet oft, bevor das Geschäft für das Closing bereit ist. Halten Sie jede Verlängerung schriftlich fest und legen Sie sie zum Original. Die Contracko-Dokumentation zu Vertragsterminen zeigt, wie Enddaten und Kündigungsfristen im Produkt verfolgt werden.

Risiken und häufige Fehler

Das größte Risiko ist eine Lücke zwischen dem, was die Parteien unterschrieben zu haben glauben, und dem, was ein Gericht später feststellt. Nach deutschem Recht kann schon die Aufnahme von Verhandlungen Rücksichtspflichten begründen (§ 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB) [1]. Das amerikanische Beispiel oben zeigt, dass ein Vermerk "Non Binding Terms" ein Gericht nicht immer aufhält [3] [4].

Daraus folgen häufige Fehler:

  • Keine klare Trennung zwischen bindend und unverbindlich. Nennen Sie die bindenden Bestimmungen und stellen Sie klar, dass niemand das Geschäft abschließen muss, bevor die endgültigen Verträge unterzeichnet sind.
  • Formvorschriften übersehen. Ein Rechtsgeschäft, dem die gesetzlich vorgeschriebene Form fehlt, ist nach deutschem Recht nichtig (§ 125 Satz 1 BGB) [1]. Eine privatschriftliche Zusage zur Abtretung von GmbH-Anteilen bindet daher nicht ohne Weiteres (§ 15 Abs. 4 GmbHG) [2].
  • Nur auf die Bewertung schauen. Präferenzen bestimmen, wer bei einem Verkauf Geld erhält. Nehmen Sie ein vereinfachtes Beispiel ohne weitere Präferenzen: 4 Millionen Euro für 20 Prozent und ein Verkauf für 10 Millionen Euro. Eine 1x nicht partizipierende Präferenz zahlt dem Investor 4 Millionen Euro, denn das ist mehr als 20 Prozent von 10 Millionen Euro. Eine 1x partizipierende Präferenz zahlt 4 Millionen Euro plus 20 Prozent der restlichen 6 Millionen Euro, also 5,2 Millionen Euro.
  • Den Optionspool übersehen. Ein größerer Pool, der in der Pre-Money-Bewertung zählt, senkt den effektiven Preis für die bisherigen Gesellschafter.
  • Die Exklusivität unbemerkt auslaufen oder weiterlaufen lassen. Niemand trägt das Ende in den Kalender ein, und keine Seite weiß mehr, wer mit wem sprechen darf.
  • Die endgültigen Verträge nicht mit dem Term Sheet abgleichen. Punkte können sich beim Entwerfen verschieben. Vergleichen Sie Gesellschaftsvertrag und Verträge Zeile für Zeile mit dem unterzeichneten Term Sheet.
  • Pflichten nach dem Closing vergessen. Informationsrechte, Zustimmungsvorbehalte und Bezugsrechte binden die Gesellschaft lange nach dem Closing.

Markiertes Term Sheet neben einem Notizblock mit einer Skizze, die zwei Auszahlungen vergleicht, auf einem gemeinsamen Start-up-Tisch

Lassen Sie ein wichtiges Term Sheet vor der Unterzeichnung von einem Anwalt prüfen, der das anwendbare Recht kennt.

Checkliste für das Vertragsmanagement

Legen Sie das unterzeichnete Term Sheet wie einen unterzeichneten Vertrag ab. Es hat bindende Bestimmungen, Fristen und Folgedokumente. Nutzen Sie diese Checkliste bei der Ablage.

Erfassen Sie diese Angaben

  • Parteien, Unterzeichner und das im Term Sheet genannte anwendbare Recht
  • Die bindenden Bestimmungen, mit Nummer zitiert
  • Den Unverbindlichkeitsvermerk, vollständig zitiert
  • Umfang und Dauer der Exklusivität
  • Umfang der Vertraulichkeit und eine etwaige Nachwirkung
  • Kostenregelung, einschließlich einer etwaigen Obergrenze
  • Bewertung, Betrag, Liquidationspräferenz und Methode des Verwässerungsschutzes
  • Sitze in Beirat oder Geschäftsführung, Zustimmungsvorbehalte und Investorenrechte

Tragen Sie diese Termine ein

  • Annahmefrist, wenn das Term Sheet noch nicht unterzeichnet ist
  • Ende der Exklusivität, mit einer Erinnerung vor der Entscheidung über eine Verlängerung
  • Geplantes Closing
  • Notartermin und Eintragung im Handelsregister
  • Wiederkehrende Fristen aus den Informationsrechten nach dem Closing

Prüfen Sie regelmäßig

  • Wöchentlich vor dem Closing: offene Punkte der Due Diligence und den Stand jedes endgültigen Vertrags
  • Bei jeder Verlängerung: ob sie unterzeichnet ist, und alle betroffenen Termine anpassen
  • Beim Closing: Gesellschaftsvertrag, Urkunden und Verträge mit dem Term Sheet verknüpfen und dessen Erinnerungen schließen
  • Jedes Quartal nach dem Closing: ob Informationen geliefert und Zustimmungen der Investoren eingeholt wurden

Contracko kann das Term Sheet und die endgültigen Verträge in einem zentralen Vertragsarchiv ablegen. Nachträge und Anlagen werden mit ihrem Hauptvertrag verknüpft, und die KI liest sie im Kontext dieses Vertrags [6]. Erinnerungen verfolgen Fristen wie Enddaten und lassen sich Teammitgliedern zuweisen [6]. Sie können das mit Ihren eigenen Dokumenten in einer kostenlosen Testphase ausprobieren.

Quellen

[1] Bundesministerium der Justiz. Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 125, 133, 145, 148, 150, 154, 157, 241, 280 und 311 (Antrag und Annahme, Auslegung, vorvertragliche Pflichten). gesetze-im-internet.de/bgb

[2] Bundesministerium der Justiz. GmbH-Gesetz, §§ 3, 15, 29, 40, 53, 54, 55, 57 und 72 (Anteile, Satzungsänderung, Kapitalerhöhung, Verteilung). gesetze-im-internet.de/gmbhg

[3] Delaware Supreme Court, SIGA Technologies, Inc. v. PharmAthene, Inc., 67 A.3d 330 (Del. 2013) (amerikanisches Beispiel: Term Sheet und Verhandlungspflicht). static.case.law/a3d/67/cases/0330-01.json

[4] Delaware Supreme Court, SIGA Technologies, Inc. v. PharmAthene, Inc., 132 A.3d 1108 (Del. 2015) (amerikanisches Beispiel: Schadensersatz bestätigt). static.case.law/a3d/132/cases/1108-01.json

[5] Contracko. Tool zur Prüfung von Term Sheets (was das Tool prüft). contracko.com/de/tools/term-sheet-pruefung

[6] Contracko. Funktionsseiten zu Vertrags-KI, Vertragsarchiv und Ablauferinnerungen (verknüpfte Dokumente, Erinnerungen). contracko.com/de/funktionen

Die Bilder in diesem Artikel wurden mithilfe von KI erstellt.

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